Waadschib  واجِب   bedingte Pflicht, verpflichtend

 

 

   

Waadschib ist ein rechtlicher Begriff der Fiqh. Nach Imaam Abu Hanifa (hanifitischer Madhab (Rechtschule)) gibt es einen Unterschied zwischen Fardt und Waadschib,  während in den drei anderen Madhaahib (Rechtsschulen) kein Unterschied gemacht wird.  Nach Imaam Abu Hanifa ist das, was direkt im Qur'aan steht eine Fardt, also z.B. Sadschdah im ßalaaah (Niederwerfung in der Hauptaktion) und wenn eine Muslim eine Fardt leugnet, dann wird er zum Kaafir (Ungläubigen). Hingegen ist das, was durch den Gesandten Allahs angeordnet wurde, ohne das es aber wörtlich im Qur'aan steht "waadschib" und wenn ein Muslim ein Waadschib leugnet, also z.B. Qiraa'h (Reztation) der Surah Al Fatihha im ßalaah (Hauptaktion), so wird er dadurch nicht zum Kafir, doch ist es eine Sünde und sein ßalaah ist nicht gültig. Im malikitischen, hanbalitsichen und schaafiituischen Madhhab wird zwischen wadschiib und fardt nicht unterschieden.