Die Nikaahh ist ein Ehevertrag. Dieser kann zwischen einem Muslim und einer Muslimah (auch Christin oder Jüdin - sofern im Gebiet das islamische Gesetz gilt) geschlossen werden. Eine Muslimah kann aber nur einen Muslim heiraten; andere Ehen sind ungültig bzw. sind (bei freiwillgkeit) Kufr. Für die Heirat sind zwei muslimische Zeugen (oder ein Mann und zwei Frauen) als auch der Wali (nach Imaam Abu Hanifa nur bei minderjährigen oder nicht selbstständigen Mädchen) sind Voraussetzung. Säkulare Eheschließungen oder Ehescheidungen am Standesamt oder Gericht der Ungläubigen haben keine Gültigkeit, können aber bei Bedarf zusätzlich eingegangen werden.
In verschieden säkularen Ausführungen ist zu lesen, dass wenn Muslime in Europa heiraten wollen, sie (analog zur römisch katholischen Kirche) zuerst eine standesamtliche Ehe eingehen müssten oder sollten - und erst danach die islamische Ehe, wodurch die Ehe vor Gott legitimiert wird. Die Wahrheit ist aber umgekehrt, denn für den Muslim ist der säkulare Ehevertrag ungültig und wer ihm (wenn auch nur zeitlich) den Vorrang zu Allahs Gesetz gibt, der erniedrigt den Islam, insbesondere wenn dazu kein Zwang besteht. Eine säkulare Ehe am Stanbdesamt beinhgaltet die Anerkennung von Gesetzen, welche für den Gläubigen nicht vereinbar sind und sollte, wenn überhaupt, gut überlegt werden und anerkennt auch die Homosexuellenehe, die dem Islam wiedersprechnedn Scheidungsrechte, Kindererziehungsmodelle usf., welche sich aus islamfremden Rechtsempfinden entwickelt haben, womit aber nicht gesagt wird, dass die Ehegesetze der Ungläubigen den islamischen nie entsprechen, so doch vieles ähnlich ist. Meist wird die Problematik erst bei Scheidungen deutlich. Das soziale Gefüge ist in Europa allerdings so durchorganisiert und wirtschaftlich verwoben, dass es in muslimischen Ehen oft schwer oder riskant empfunden wird, sich nicht zusätzlich (also nach dem sie bereits islamisch verheiratet sind) auch standesamtlich zu verheiraten oder scheiden zu lassen. Für islamische Ehe haben standesamtliche Eheschließungen oder Ehescheidungen keine rechtliche Relevanz, genauso wie umgekehrt.
Polygamie, ist in Österreich noch gesetzlich verboten. Die
Legalisierung
wäre sinnvoll, da die verpflichtende Einehe eine Diskriminierung der Muslime
darstellt. Es ist nach der islamischen
Gesetzgebung erlaubt, dass ein Muslim bis zu vier Frauen gleichzeitig heiraten
kann
und durch den Gesandten Allahs
Das Heiratsalter Aisha's (möge Allah
Wie alt Aisha (möge Allah
mit ihr zufrieden
sein), die Mutter der Gläubigen, vom Gesandten Allahs
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