Murtadd      مُرْتَدّ      Abtrünniger, Apostat,  Abgefallener,  einer der den Islam verlassen hat    

 

 

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Muslim Gott ergebener

Mu'min  Gläubiger

Muhhsin einer mit guten Taten

Mukhlis Ehrlicher

Mudschahid  wer Dschihaad betreibt

Muhaadschiir Ausgewanderter

Mufsid  wer üble Taten begeht

Faasiq Gesetzesverletzer, Sünder

Murtadd  Abtrünniger

Kaafir  Leugner, Ungläubiger

 Muschrik Götzendiener

Munaafiq  Heuchler

Ummah أمة‎ Gemeinschaft der Muslime

 

Âbd  Anbeter, Diner, Sklave

Auliaa'  Nahestehnede, Führer

Âliim  Wissender, Gelehrter

Mudschtahid Großgelehrter

 Muqallid

ghrair Muqallid

 Schaikh, Murschid  Meister, Führer

Hhaafittdh  Qur'aan Auswendigkönner

Al Hhaadsch  wer die Hhadsch machte

 

 Ahlu-l-kitaab  Leute der Schrift

   

Apostasie,  Riddah ردة‎, oder Irtidad ارتداد‎, bezeichnet den „Abfall vom Islam. Der Murtadd (Apostat), der vom Islam Abtrünnige, kann nach einem Gerichtsurteil getötet werden, sofern sein Abfall offenkundig bzw. nachweisbar ist. Bei einem Todesurteil handelt es sich eigentlich weniger um eine Strafe, sondern vielmehr um den Schutz der Muslime vor der Gesellschaft mit dem Murtadd, denn der Murtadd hat sich durch sein Verlassen des Islam ohnehin Dschahannam (das ewige Feuer, Hölle), also die schlimmste Strafe eingehandelt. In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich zwar noch irgendwie an der Scharîiah orientiert, aber längst keine islamischen Gerichtshöfe mehr zur Verfügung stehen, hat der bekundete „Abfall vom islamischen Glauben“ manchmal zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) Konsequenzen.

 

 

 

 

 

204  Kann man aus dem Islam "austreten", wie z.B. aus der kath.Kirche?...... ...... Nein, da Islam keine Kirche, sondern eine von Kirchen unabhängige Wahrheit ist, die keine Priester oder amtliche Seelsorger oder eine Kirchensteuer kennt. In allen Rechtsschulen ist es eindeutig, dass nach Vergewisserung und eventueller Beugehaft, ein gerichtliches Todesurteil für den Murdad (Islamverlasser, Abtrünniger) zu verhängen ist; an sich hat sich der murdad ja duch seinen Schritt - den Islam zu verlassen- bereits selbst die schlimmste Bestrafung eingehandelt (das ewige Feuer nach dem Tod) zugezogen und so gesehen wäre ein Todesurteil als Strafe überflüssig, doch ist die Gesellschaft der Muslime zu schützen.......

 

191  Ligakultur ....."unser Kanditat" ....... kann ein Muslim für eine Kufr-Partei kanditieren?...  (Shawwal 1423 / Dezember 2002)