Madhhab   مذهب   Rechtsschule      Plural  مذاهب   Madhaahib

 

 

Hanifi - Madhhab

Maliki - Madhhab

Hanbali - Madhhab

Schafi - Madhhab

Fiqh Rechtsfindung

Âqiidah Grundüberzeugung

 

 
   

Die Madhaahib sind vor allem Sammlungen und Erklärungen von Rechtschlüssen zu allen Themen, welche vor allem auf die Idschtihaad der frühen Großgelehrten zurückgehen, so dass diejenigen, welche diese Fähigkeiten nicht haben, in der Lage sind, Qur'aan und Sunnah folgen können.

 

Das arabische Wort "Madhhab" (‏مذهب‎, Plural: ‏مذاهبMadhaahib), abgeleitet von dhahaba ذهب (gehen), was "Weg, Lehre, Schule" bedeutet, kann grundsätzlich sowohl für "Schule der Glaubenslehre" (Aqiidah-Schule) als auch für "Schule des Rechts" (Fiqh-Schule) benützt werden, doch wird im allgemeinen Sprachgebrauch der Muslime mit dem alleinstehenden Wort "Madhhab" fast immer nur eine Rechtschule und nicht eine Aqiidah-Schule gemeint. Um in diesem text Eindeutigkeit zu bewahren, verwende ich die Begriffe: "Glaubenslehre" und "Rechtsschule" und "Madhhab" steht auch für Rechtsschule. Keineswegs sind die Rechtsschulen verschiedene Sekten, wie manche es darzustellen versuchen, sondern vielmehr sind diejenigen, welche keiner Rechtsschule folgen, sehr gefährdet falsche Ansichten zu entwickeln, welche dann aus dem Islam hinausführen können. So haben z.B. Schiiten oder Salafiten ihre speziellen Glaubenslehren, innerhalbwelcher sie wiederum Rechtschulen entwickeln; bei Schiiten ist dies ausgeprägt, bei Salafiten kann man den Eindruck bekommen, dass jeder seine eigene Rechtschule hat. Daher ist es grundlegend falsch, Glaubenslehrern mit Rechtschulen zu vergleichen, wie dies allerdings aus diversen Spekulationen immer wieder gemacht wird.

 

Die Madhaahib entwickelten sich, da es für die große Mehrheit der Muslime nicht möglich ist, genügend Wissen zu erwerben um richtige Entscheidunge aus Qur'aan und Sunnah abzuleiten. Im Kontext der authentischen Glaubenslehre entwickelten sich verschiedene "Schulen der Rechtsfindung" (Madhaahib des Fiqh), wovon sich aber nur vier erhalten haben, welche auf die Rechtsfindungen der Großgelehrten : Imaam Abu Hanifa, Imaam Malik, Imaam Schafii und Imaam Hanbal zurückgehen. Abgesehen davon, dass keiner dieser Gelehrten die Absicht hatte eine "Rechtschule" gründen, unterschieden sie sich durch Methodik in der Rechtsfindung (Idschtihaad) und das hat, auch wenn die Ausgangsdaten (Qur'aan und Hadiith) gleich waren, teilweise zu unterschieden Rechtsschlüssen ( فتوى fatwaa, pl. Fataawaaa) geführt. So verliert man etwa nach einer Rechtschule die rituelle Reinheit (Tahaarah) bei einer unabsichtlicher Berührung von Mann und Frau, hingegen bei der anderen Rechtschule nicht. Diese Unterschiede sind allerdings ein Segen, denn sie zum Ausdruck, wie beschränkt der Mensch im Wissen ist und dass es mehrere richtige Antworten auf eine Frage geben kann.  Es ist für den Muslim verpflichtend einer bestimmten Rechtschule zu folgen, anderseits er z.B. nicht wüsste, ob er nun für das Ritualgebet die notwendige Reinheit hat oder nicht. Hat aber jemand eine Irrlehre im Herzen, nützt ihm die korrekte einer Rechtsschule nicht. Hat er hingegen die authentischen Glaubenslehre im Herzen, so wird er trotz fehlender Reinheit (sofern er diesen Mangel nicht leugnet, denn das wäre z.B. eine Irrlehre, durch welche er den Islam verlassen würde) einmal das Paradies erreichen. 

 

Rechtschulen sind unerlässliche Instrumente  für Muslime, welche den authentischen Islam praktizieren wollen, ohne selbst Großgelehrte werden zu müssen, was heute so viel wie unmöglich ist.  Muslime wissen z.B. mittels ihrer Rechtschule, wie sie die rituelle Waschung richtig durchzuführen haben, ohne  die entsprechenden Überlieferungen zu kennen, die arabische Sprache und eine Reihe anderer Wissenschaften vorher studiert haben zu müssen. Anders als in Glaubensfragen, ist in rituell -rechtlichen Belangen das Befolgen bzw. das Nachahmen (Taqliid) für alle die nicht Großgelehrten sind (mit seltenen Ausnahmen) verpflichtend. Es ist nicht erlaubt,  in der einen Angelegenheit der einen -, und in einer anderen Angelegenheit einer anderen Rechtschule zu folgen, es sei denn man hat sich jeweils das schwerere ausgewählt, denn der Wert liegt hier im Folgen und nicht im Auswählen.

 

Es wird gefragt: "Ist es nicht falsch einem Madhhab zu folgen anstelle Qur'aan und Sunnah, so sich  Menschen doch irren können?". Dem ist zu antworten, dass die Frage unsinnig, denn die Absicht einem Madhhab zu folgen, ist ja dadurch dem Qur'aan und der Sunnah zu folgen, weil man selbst nicht in der Lage ist, die richtigen Schlussfolgerungen bei Bedarf schnell genug zu ziehen;  vergleichbar einer Auskunft die man sich am Bahnschalter holt, um zu wissen, welcher Zug wohin fährt, obwohl man theoretisch auch alle Züge zuerst selbst beobachten könnte. Die Madhaa'hib sind die beste Hilfe dem Qur'aan und der Sunnah zu folgen und die theoretische dort zu findenen Fehler sind im Vergleich zu den Fehlern die man selbst machen würde, sehr gering. Außer den Ambiaa', welche maâsuum sind, sind Menschen nicht vor Sünden geschützt; weder die ßahaabahh, noch die Âuliaa'' (Heilige). Das Befolgen eines Madhhabs, ist das Folgen von Qur'aan und Sunnah in der bestmöglichen Weise. Wir folgen einem Imaam also nur insofern, weil dieser der beste Weg ist Qur'aan und Sunnah zu folgen. Die großen Gelehrten der Madhaahib waren näher an der Quelle, haben ein moralisch beispielhaftes Leben geführt und hatten ein enormes Wissen und wurden tausendfach von tausend 'Ûlemaa' (Gelehrten) über tausend Jahre überprüft. Indem wir also einem Madhhab folgen, folgen wir in der Tat nur dem Weg des Rasuul (der Friede und Segen Allahs sei auf ihm) und es nur Arroganz und Dummheit, wenn man sich einbildet, direkt Qur'aan und Sunnah folgen zu wollen, auch wenn die Absicht dabei gut ist. Ausgenommen ist der Gelehrt im Rang eines Mudschtahid, den es vermutlich nicht mehr gibt. Und der Mutschtahid würde weder einen neuen Madhhab gründen noch jemanden dazu verleiten, aus Qur'aan und Sunnah selbst rechtliche Schlussfolgerungen zu ziehen, denn es würde nur Fitnah (Uneinigkeit) produzieren.

Natürlich ist es befriedigend für die Nafs, sich selbst als Kenner von Qur'aan und der Sunnah zu wähnen oder gar Fatwas zu geben, doch die Wahrscheinlichkeit, dass die Schlussfolgerungen entlang eigener Bedürfnisse und Wünsche verlaufen ist zu vermuten, denn selbst unfangreiches Wissen schützt davor noch lange nicht; vielmehr bedarf es auch der Lebensqualität welche Ihhsaan genannt wird, um in den Rang eines Mutschtahids zu gelangen.

Wenn man sich vorstellt, dass alle Muslime Qur'aan und Sunnah zu studieren anfangen, damit sie fähig werden ohne Madhhab dem Islam zu entsprechen zu können, also Mudschtahid werden, dann haben Bauern keine Zeit mehr für ihre Felder und für Mütter für Ihre Kinder usf.. Tatsächlich dürfte von hundert Muslimen einer etwas Wissen haben und von 100 mit etwas mehr Wissen, wieder einer mit etwas mehr Wissen und der Weg zum Mutschtahid wird sehr schmal. In weiterer Folge müssten diejenigen, welche noch nicht Mutschtahid geworden sind, müssten an Stelle direkt Qur'aan und Sunnah zu folgen, wiederum andere fragen und könnten da gleich einem Madhhab folgen. Ich will hier niemnaden vom Studium des Qur'aan und der Sunnah abraten, ganz im Gegenteil, aber warnen, keinem Madhhab zu folgen, denn die Gefahr ist groß, dass man nicht nur falsche Fatwas (Rechtsmeinung) zu produzieren beginnt, sondern auch die richtige Âqiidah (Grundüberzeugung) verliert. Es kommt noch hinzu, dass man ja nicht in der Lage ist, einen Âliim (Gelehrten) zu beurteilen, sofern man nicht selbst Âliim ähnlichen Ranges ist; allein schon deshalb ist es sinnvoll, dass man sich an ein Madhhab hält. Und man solltenur einem Madhhab folgen damit man sich nicht aussucht was einem gefällt, denn das ist dann nicht mehr "folgen", sondern spekulieren und wird irgendwann zur Gewohnheit und in der Gewohnheit ist Schaitdaan (Satan) beheimatet. deshalb heisst es,: "Wer keinem Madhhab folgt, der folgt Schaidtaan.

Heute gibt es vielerlei Gruppe, welchesich einbilden, keinem, oder keinem bestimmten Madhhab folgen zu müsse; man hört sie dann zur Begründung ihrer selbst gebastelten Idschtihaads sagen: "Das steht ja so nicht im Qur'aan", anscheinend meinend, dass die frührenden 'Ûlemaa' (Geleherten) nicht wussten, was und wie etwas im Qur'aan stünde. Oder sie sagen "Islam ist flexibel" und ähnlich dumme Sprüche um sich bei den Kufaar(Ungläubigen) einzuschmeicheln und derart selbstlegitimiert dazu zu benützen um diverse Geschäfte und gesellschaftliche Beziehungen als legal zu erklären. Im Grunde kann man ohne Madhhab die Angelegenheiten umdrehen und überlegt was man gerne legal hätte und produziert die entsprechende Fatwas (Rechtsmeinung). 

 

 

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Die Opferbereitschaft des Imaam Abu Hanifa  - möge Allahs Barmherigkeit mit ihm sein. Explained by Schaykh Zahir Mahmood - mit deutschen Untertiteln  ...... Imaam Abû Hanîfa (möge Allah seine Seele erhöhen) ist einer der größten Gelehrten des Fiqh فقه‎ (islamischen Rechtswissenschaft), hat sich aber - bevor er eine Fatwaa فتوى  (Rechtsentscheidung) verlauten ließ - jeweils mit vierzig seiner vorzüglichsten Schüler beraten. Nach Imaam Abu Hanifa ist die hanifitische Madhhab مذهب (Rechtschule) benannt und ihr gehören heute die Mehrheit der Muslime an. .....

Buch Nuuru-l-Idah  "The Light of Clarification" - Hanafi Fiqh Manual by Hasan Shurunbulali - English Translation - 437 Pages  - PDF ... Nur al-Idajh is a broadly taught Hanafi text which entails vast areas of jurisprudence, namely the rulings to worship. It leaves the student well prepared to deal the entirety of issues from purification to hajj. It reveals in a small way as to why the Hanafi Madhhab is held in such high esteem from scholars all over the world. .....

Buch Rechtslehre (figh) nach Imam Abu Hanifia  Das elementare Handbuch der Rechtslehre nach Imam Abu Hanifa, zusammengestellt von Qadhi Thanaa Ullah / Originaltitel:  "ma laa budda minhu" (An dem man nicht vorbeikommt). Hier kann der Muslim viele seiner Fragen fürs tägliche Leben beantwortet finden. "Hhadsch" ist nicht inkludiert. 

256  Eight classes of injunctions and prohibitions  There are eight classes of injunctions and prohibitions which apply to all deeds and actions of mankind. The various types of prayers which we will be discussing later also fall into one or another of these categories of rulings. Thus, we will first review their definitions here before continuing farther. The eight categories are:  (1) Fardt (2) Wâjib (3) Sunnah (4) Mustahab (5) Mubâh (6) Makrûh Tanzîhî (7) Makrûh Tahrîmî, and (8) Harâm. [Taken from Kitaabus-ßalaaht] ......

145  Itjtihad & Taqleed ... So, the meaning of taqlid is to follow some acts or statements while considering someone as an authority in Shari’ah, and our knowledge of Shari’ah is NOT comparable to his (or any where close), but his words and acts are not the last words and statements on ...

144 Taqleed   On the necessity of following qualified Islamic scholarship.

021  Warum ist es notwendig einer Rechtsschule zu folgen? Nuh Ha Mim Keller 1995 / eine kurze Begründung.

034   Vorbemerkung des Übersetzers Abd al-Hafidh Wentzel zum Artikel "Über die vier Rechtsschulen..."von Abd Al-Hakim Murad

024   Über die vier Rechtsschulen und warum es notwendig ist, einer von ihnen zu folgen.  / Abd al-Hakim Murad / deutsche Übersetzung / aus Morgenstern 1997