Daaru-l-Kufr  دار الكفر  Gebiet der Gläubigen - Gebiet der Ungläubigen

 

 

   

Daaru-l-Kufr  bedeutet das Gebiet, wo die Leugnung des Islam als Recht gilt oder wo die große Mehrheit der Bevölkerung sich nicht zum Islam bekennt.

 

 

Grenze zur Parallestadt

"Dar" bedeutet das Gebiet, Land oder auch den Herrschaftsbereich der Kufaar (Ungläubige, NichtMuslime). In den meisten Gebieten des  Kufr ist die eine oder andere Form der demokratische Religion Staatsreligion. Wer den Islam nicht als die letzte und für alle gültige Diin (Religion) betrachtet der gilt als Ungläubiger, was nicht zu verwechseln ist mit der allgemeinen Eigenschaft des "Glaubens", die natürlich jedem Menschen eigen ist und so gesehen natürlich jeder ein Gläubiger ist. Die Unterscheidung in Daaru-l-Islam und Daaru-l-Kufr ist ein von Allah bestimmte Einteilung und wirkt sich entsprechend in der Schari^ah (islamisches Recht) und daher wesentlich im Leben der Muslime aus. Nächstliegend ist die Frage, inwieweit Muslime in Daaru-l-Kufr leben dürfen bzw. von dort Hidschrah (Auswanderung) machen müssen oder nicht. Um gewisse Interessen zu legitimieren behaupten manche, dass die Unterscheidung von Daaru-l-Islam und Daaru-l-Kufr, im Kontext der Globalisierung, nicht mehr relevant sei.

 

Es gibt seitens der Gelehrten unterschiedliche Definitionen von Daaru-l-Kufr; wobei Daaru-l-Harb (Gebiet des Krieges, also wo Gläubige mit Ungläubigen physisch kämpfen), und Daaru-l-Kufr in der Schari^ah als gleichgestellt gelten. Daaru-l-Kufr ist also ein Gebiet, indem das Islamische Recht nicht gilt, und wo Nichtmuslime die Exekutivegewalt haben und auch das tägliche Leben kulturell von Nichtmuslimen stärker geprägt wird als von Muslimen; eine Mehrheit ist nicht absolut eine Voraussetzung. Für Muslime ergeben sich eine Reihe von Konflikten in Daaru-l-Kufr, besonders  in den Bereichen der Rechtsprechung, Erziehung, Bildung usw. und daher ist der andauernde Aufenthalt für Muslime, von traditionellen Gelehrten, untersagt, bzw. an Bedingungen geknüpft worden.

 

Die amtlich gezählten Muslime Europas sind fast nur Immigranten und kennen die Begriffe wie Daru-l-Kufaar meist nicht, geschweige denn, sie verstünden ihre Bedeutung; sind sie aber geläufig, dann tun sich die Betroffenen meist schwer, Daaru-l-Kufr und Daaru-l-Islam zu unterscheiden, weil sie ja selbst in Daaru-l-Kufr weiterhin leben und davon wirtschaftlich profitieren möchten. Da es für Muslime nur unter Umständen erlaubt ist  nach Daaru-l-Kufr auszuwandern (Hidschrah zu den Leugnern des Islam zu machen), erklären die Pseudogelehrten unter ihnen, dass diese Begriffe heute nicht mehr relevant wären, denn die Umstände hätten sich verändert usf. Sie glauben anscheinend, dass wenn diese Begriffe im Bewusstsein der Muslime nicht mehr existieren, die Realität von Daru-l-Kufr auch nicht mehr existiert bzw. gelten würde. Dieser Selbstbetrug, soll wohl das bequeme Leben von Muslimen im Gebiet der Ungläubigen Islam-rechtlich legalisieren. Die Frage, wo es denn derzeit noch Daru-l-Islam gäbe, ist nicht  beantwortbar, so derzeit nirgendwo ein Hidschrah-Visum erhältlich ist.