"Dar" bedeutet Gebiet, Land oder
auch Herrschaftsbereich. Gläubiger bedeutet, wer den Islam als die
letzte und für alle gültige
Diin
(Religion) betrachtet; Ungläubiger ist derjenige, der dies
verleugnet; nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Eigenschaft des "Glaubens",
die natürlich jedem Menschen eigen ist und so gesehen jeder ein Gläubiger ist.
Die Unterscheidung in Daaru-l-Islam und
Daaru-l-Kufr ist ein von Allah
Recht) und daher wesentlich im Leben der Muslime aus. Nächstliegend ist die Frage, inwieweit Muslime in Daaru-l-Kufr leben dürfen bzw. von dort Hidschrah (Auswanderung) machen müssen oder nicht. Um gewisse Interessen zu legitimieren behaupten manche, dass die Unterscheidung von Daaru-l-Islam und Daaru-l-Kufr, im Kontext der Globalisierung, nicht mehr relevant sei.
Daaru-l-Kufr bedeutet das Gebiet, wo die Leugnung des Islam dem Recht entspricht. Im Detail gibt es unterschiedliche Definitionen von Daaru-l-Kufr; wobei Daaru-l-Harb (Gebiet des Krieges, also wo Gläubige mit Ungläubigen physisch kämpfen), und Daaru-l-Kufr auch ohne physischen Kampf sein kann, jedoch Islam-rechtlich beide das selbe sind. Daaru-l-Kufr ist also ein Gebiet, indem das Islamische Recht nicht gilt, und wo Nichtmuslime die Exekutivegewalt haben und das tägliche Leben kulturell von Nichtmuslimen stärker geprägt wird als von Muslimen; eine Mehrheit ist keine Voraussetzung aber oft der Fall. Eine Reihe von Konflikten ergeben sich in Daaru-l-Kufr für Muslime; insbesondere in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kunst, Recht, Ritual usw. und es ist nicht verwunderlich, wenn der andauernde Aufenthalt für Muslime, von maßgebenden Gelehrten, entweder untersagt, angezweifelt oder abgeraten wird.
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