Âmal   عمل  Handlung, Tat, Aktion, Arbeit Âmaal (Pl.)

 

 

 

 
   

Handlungen haben ihren Wert durch die jeweilige Niyyah (Absicht) und haben ihren Kontext im Lebens nach dem Tod. Die Absicht, ohne Anstrengung zur Ausführung der Handlung, wenn die Möglichkeit besteht, ist wertlos. Die Menschen werden von Allah am Jaumu-l-qiamah (Tage des Gerichts), nach ihren Handlungen befragt. Handlungen sollten daher stets mit dem Qur'aan (Offenbarung Allahs), den Hhadiithen (Erklärungen des Propheten Muhhammad  - Allahs Friede und Segen auf Ihm) hinterfragt werden...... die Arkaan (Säulen des Islam) sind die für alle Muslime verpflichtenden Handlungen, sofern sie dazu in der Lage sind.

 

"Die Tat (ʿAmal) ist etwas anderes als Glaube und Glaube ist etwas anderes als die Tat, gemäß dem Beweis, dass der Gläubige oftmals von der [Verpflichtung einer] Tat entbunden wird und es ist nicht möglich, zu sagen, dass er vom Glauben entbunden wurde. So ist es also mit der menstruierenden Frau (Ḥāʾiḍ) und der Frau im Wochenbett (Nafsāʾ), Allah (subḥānahu wa taʿālā) entbindet sie von [der Pflicht] des Gebets und des Fastens und es ist nicht möglich, zu sagen, dass Er sie vom Glauben entbunden hat oder dass Er ihr das Verlassen des Glaubens befohlen hat. Das Gesetz (Scharʿ) sagt ihr: „Lass das Fasten, vollziehe es später.“ Aber es ist nicht möglich, zu sagen: „Lass den Glauben, sodann vollziehe es später.“ Es ist erlaubt, dass gesagt wird: „Es gibt für den armen Mann keine Verpflichtung zur Zahlung der Zakāh (Almosensteuer).“ Aber es ist nicht erlaubt, dass gesagt wird: „Es gibt für den armen Mann keinen Glauben.“ Die Vorherbestimmung von Gut und Schlecht ist komplett von Allah (subḥānahu wa taʿālā), denn wenn jemand annimmt, dass die Vorherbestimmung von jemand anderem außer Ihm ist, wird er ungläubig an Allah (subḥānahu wa taʿālā) und sein Monotheismus (Tawḥīd) wird ungültig, wenn der Monotheismus sein Glaubensbekenntnis war." Aus   Kitāb Al-Waṣiyya von Imaam Abu Hanifa.