00406   

Vereinigungen    Gruppen   Österreich     

Die virtuelle Kirche  Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich   IGGiÖ

 

7653   

Europäer mit Turban

 

7655  

Orientale mit Krawatte

 

 

204 Kann_ein Muslim_vom Islam austreten?

 

Muslime bitte melden!

Der Standard am 26.02.10 

Mehr als 500.000 Muslime

344 Die Anerkennung des Islam in Österreich als Religion

 

Daemonkratie - wer  ist verantwortlich?

 

. 299 Politisch verordnetes Priesteramt?

 

. 298 Imaamkonferenz

 

 301  Die Anerkennung des Islam in Österreich

 

 

Die IGGiÖ ist eine Kirche1 (amtlich Körperschaft), die von Ungläubigen gebraucht wird, damit der Islam (Religion) von Politik getrennt werden kann, obwohl der Islam von Politik so wenig getrennt werden kann wie die Luft von der Lunge, sofern man leben will. Diese virtuelle Kirche wähnt sich einerseits als offizielle Vertretung aller gezählten Muslime Österreichs und wird aber andrerseits von der Bundesregierung als Instrument zur Veränderung des Islam benutzt. Die IGGiÖ organisiert den islamischen Religionsunterricht mit großem Einsatz an öffentlichen Schulen, deren ReligionslehrerInnen durch Solidarabgaben diese Organisation finanzieren müssen. Eine Kirchensteuer steht der IGGiÖ zwar gesetzlich zu, aber diese ist für Muslime nicht erlaubt. Die Führung der IGGiÖ sollte alle vier Jahre neu gewählt werden. Die geringe Wahlbeteiligung (bisher maximal 1%) kommt gelegentlich - an Stelle ihrer Distanz zu Schariah und Sunnah  - in den Mittelpunkt der Kritik, doch je mehr Wähler, umso stärker sinkt das Qualitätsniveau und Glaubensfragen werden zu Slogans wie z.B.: "Einheit in der Vielfalt", weil der Anspruch, alle Muslime zu vertreten, absurd ist. Würde die katholische, evangelische, altkatholische, adventistische und orthodoxe Kirche von nur einer Behörde vertreten werden, dann entspräche dies etwa der Diversität, welche die gezählten Muslime darstellen. Nur ein geringer Teil der Muslime will Mitglied sein; denn den einen erscheint die IGGiÖ zu fundamentalistisch, den anderen aber ohne Fundament. In erster Linie sind es aber nationale Lobbys, die wegen zu geringer Einflussmöglichkeit keine Mitglieder werden. Funktionäre dieser virtuellen Kirche können selbst keine Kenntnis über ihre Funktion haben und bezeichnen die hier erklärten Darlegungen vermutlich als Hirngespinst; andernfalls wären sie ja nicht funktionsfähig. Allah weiß, warum Er durch wen, was geschehen lässt und wie Er jeden alles unterschiedlich wahrnehmen lässt und niemand kann Seine Pläne durchschauen.

 

Auch Franz Joseph, der letzte Kaiser Österreichs, der vermutlich noch mehr Christ als Säkularist war, erkannte den Islam nicht als Wahrheit an, sondern als eine ins Kaiserreich einverleibte Kultur, zwecks Einsatz der Bosniaken in seiner Armee bzw. generell zur Verwaltung von Muslimen in Bosnien. Die "Anerkennung des Islam in Österreich als Religion", die 1979 aufgrund des in Vergessenheit geratenen kaiserlichen Gesetzes von 1912, betreffend der Anerkennung des Islams und in Anlehnung an das Konkordat (welches das Verhältnis von Staat und Kirche regelt), wurde von der damaligen sozialistischen Mehrheitsregierung gegen den Willen der anderen Parteien durchgedrückt. Dadurch erhielten Muslime zwar einige Rechte, die Bundesregierung eine virtuelle Kirche bzw. einen unter Druck setzbaren Ansprechpartner. Diese virtuelle Kirche konnte darauf von Politik getrennt werden, obwohl es diese Trennung für Muslime nur als Hirngespinst gibt. In den meisten vom Islam geprägten Gebieten ist dieser Trick ohnehin schon durch diverse Kolonialmächte Usus geworden und wie sollte ausgerechnet denjenigen, die bereit waren nach Daaru-l-kufr auszuwandern das auffallen? Letztendlich sollen Muslime in die demokratische Religion soweit integriert werden, dass sie sich nur mehr durch Rituale, Bauwerke, Folklore und ihre ethnische Herkunft von Ungläubigen unterscheiden; erst dann sind sie für Ungläubige akzeptable, kulturelle Muslime, weil sie dann keine mehr sind.

 

Die rechtliche Konstruktion der IGGiÖ ist Islamrechtlich bedeutungslos, doch die Bundesregierung kann die IGGiÖ bei Bedarf als Rechtsquelle gegenüber denjenigen Muslimen benutzen, welche z.B. Ungläubige den Qur'aan nicht berühren lassen, fremden Frauen nicht die Hand geben, Verschleierung als Pflicht betrachten, Islamische Ehen bzw. Scheidungen am Standesamt nicht anerkennen, Islam in Europa zwar befürworten, doch einen "EuroIslam" ablehnen oder gar das Höllenfeuer als Haqq (Wahrheit) wissen usf.. Für Anhänger der demokratische Religion bedarf es eines zeitgemäßen Verständnisses des Islam und einer Assimilation im Kontext der österreichischen Verfassung. Islamische Religionslehrer werden verpflichtet, "pädagogische" Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen. In China oder Russland macht man im Prinzip das gleiche mit Muslimen, nur etwas schärfer. Die IGGiÖ wird also benutzt, um Muslime in die demokratische Religion hineinzuziehen, und dafür werden sogar eigne Prediger eingesetzt, welche Demokratie und Königreiche zuerst einmal als etwas nicht islamisches darstellen um letztlich aber Muslimen die säkulare Glaubenslehre als Islamisch darzustellen und all dies im Schatten des Integrationsgespensts, welches sich von der über Generationen mitgeschleppten Absicht des Einwanderns nährt und ständig flüstert: "Biege den Islam solange, bis er dich nicht mehr in deinen Geschäften stört; Islam ist nicht engstirnig oder schwer; du musst den Islam entsprechend der heutigen Zeit richtig verstehen und vor allem die gottesdienstlichen Handlungen von anderen Handlungen unterscheiden usf...!" Muslime sollten aber besser lernen, die säkulare Glaubenslehre der demokratischen Religion so wie sie ist zu respektieren, so wie Muslime auch wollen, dass der Islam von Ungläubigen respektiert wird; das ist keine Frage von Toleranz; also respektieren aber nicht als richtig erachten, denn der Islam ist schneller verloren als viele meinen. Wer noch einen Funken von Imaan hat, der weiß, dass er in einer Parallelstadt lebt, auch wenn sein ungläubiger wirklich freundlicher Nachbar dies nicht verstehen kann.

 

Absurder Weise behaupten manche, dass Schurah (Beratung der frühen Muslime) eigentlich die Anfänge der Demokratie gewesen wären, anstelle mitzuteilen, dass Rasullullah , Königtum, Diktatur und das großes Durcheinander (Demokratie) als Regierungsformen vorausgesagt hat.

 

Atatürk oder seine Berater wussten offensichtlich sehr gut, warum sie Muslimen die Krawatte verordneten und den Turban verboten, also mit anscheinend kleinen sekundären, äußerlichen Dingen, den Islam von Innen her zerstörten, bzw. säkularisierten; man kann sagen: "aus Moscheen Museen machen".  Oder: mit Stoppelbart auf beiden Seiten stehen wollen. Es ist ja nicht so, dass diese Nebensächlichkeiten Zufälligkeiten sind und in ihrer Wirkung von Muslimen unbedingt durchschaut werden, insbesondere wenn es sie selbst betrifft.  Es bedarf zuerst der Liebe zu Rasullullahund dann des Studiums und Kenntnis der Mediamystik.

Im Kontext zur Fremdheit der Sunnah unter Muslimen, werden von Ungläubigen bereits Lehrstühle zur Ausbildung zukünftiger Religionslehrer und Imaame bezahlt um Muslime mit der demokratische Religion zu missionieren, bzw. den EuroIslam besser zu verkaufen; wer kann schon Rang, Name und Geld widerstehen? Für diese Lehrstühle werden  Soziologen, Philosophen - also Islamische Mechaniker ausgewählt, welche die "Aufklärung" bereits hinter sich haben und nicht zögern, von Religionslehrern - die das alles nicht durchschauen - Huldigungen an die Demokratie einzufordern; andernfalls Kündigung.

Importierte Imame brauchen für ihre Aufenthalts- bzw. Einreiseerlaubnis ein "Zertifikat" der IGGiÖ, Präsenzdiener Entmündigungsschreiben damit sie als streng praktizierend gelten. Bei Imaamkonferenzen werden Imaame im Schizolook versammelt (Krawatte mit Turban, wobei die Krawatte bleibt; der Turban, und das ist sehr wichtig zu wissen, der ist eigentlich kein Turban der ja gewickelt werden muss, sondern ein dem Turban nachempfundener Hut, der nach der Sitzung wieder professionell vom Kopf geräumt werden kann); Märtyrerbilder werden (nicht wegen Bilderverbot) sondern auf Befehl Ungläubiger aus Unterrichtsbüchern entfernt und Mitglieder der IGGiÖ outen sich öffentlich als "säkulare Muslime" (also der geistige Schizolook) und/oder leugnen die Gültigkeit der Schari^ah usf.; diese Geschichte hat kein Ende ......

 

 

Zwangsmitgliedschaft

In der 2010 von der Bundesregierung genehmigten Verfassung der IGGÖ sind alle Muslime Österreichs ungefragt als ihre Mitglieder definiert:

"Der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich gehören alle Muslime/innen (ohne Unterschied des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Rechtsschule und der Nationalität) an, welche in der Republik Österreich ihren Hauptwohnsitz haben".

Ein solches Zwangsmitglied sollte sich nach den Wünschen der IGGiÖ zusätzlich registrieren lassen und wenn es auch noch einen Mitgliedsbeitrag zahlt, dann darf es sogar einen von 50 anderen zahlenden Mitgliedern als Vertreter wählen usf. Lässt sich so ein Zwangsmitglied aber nicht registrieren, so muss es gegebenenfalls wohl mit Nachteilen rechnen, andernfalls es ja  keine Sinn ergäbe sich registrieren zu lassen, wenn man ohnehin Zwangsmitglied ist.

"Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann die Aufnahme von Konvertierten in den Islam und in der Folge die Registrierung dieser Aufnahme nach reiflicher Überprüfung durch den ersten Imam der zuständigen islamischen Religionsgemeinde von der Religionsgemeinde verweigert werden. Die Mitgliedschaft der IRG bzw. der IGGiÖ kann auch durch einen Ausschlussbeschluss seitens des Gemeindeausschusses, bei dem eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist, etwa im Falle schwerwiegender Vergehen gegen die Vorschriften des Islam, schädliches Verhalten der IGGiÖ gegenüber, rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung wegen eines Verbrechens oder die Unterstellung unter einer Sachwalterschaft enden; in diesen Fällen ist der Ausschuss berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Ausschluss auszusprechen. Ein Ausschlussbeschluss des Gemeindeausschusses bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bestätigung des Obersten Rates."

Es bleibt natürlich jeder Vereinigung unbenommen nach ihren Statuten Mitglieder zuzulassen oder abzulehnen, solange sie dies nicht mit dem der Frage, ob jemand Muslim ist oder nicht, verbindet. Die Mitgliedschaft in der IGGiÖ scheint aber mit der Annahme des Islam gleichgesetzt zu werden, was nicht nur falsch ist, sondern wer so etwas glaubt oder in Absprache mit Ungläubigen vereinbart, der sollte seine Aiidah (Grundüberzeugungen) erst einmal überprüfen, denn über die Aufnahme in den Islam kann keine Institution entscheiden. Um in den Islam aufgenommen zu werden ist die IGGiÖ unnötig und die Registrierung als Muslim erfolgt für die Bundsregierung z.B. bei der Ausstellung der Geburtsurkunde. Wenn ein Erwachsener Muslim geworden ist, sollte es keine Voraussetzung sein, sich bei der IGGiÖ als Mitglied registrieren zu lassen, denn Bescheinigungen über das Islamische Bekenntnis können durch andere Dokumente erbracht werden. Konvertiten brauchen ohnehin nicht in den Islam aufgenommen zu werden, da diese ja bereits Muslime sind.

 

·         Niemand ist Muslim auf Grund seiner ethnischen oder nationalen Abstammung.

·         Muslim wird, ist oder bleibt man nur durch das Bezeugenes des Islam als Wahrheit und nicht als Kultur.

·         Kein Muslim kann aus dem Islam formal austreten, doch kann er seinen Glauben verlieren.

·         Kein Muslim verlässt den Islam wegen seiner Sünden, wohl aber durch das Leugnen dieser Sünden oder das Leugnen der Shariah.

·         Vor über 1400 Jahren wurde die Islamische Glaubensgemeinschaft durch Rasullullahgegründet.

 

Sollten aber für die Bundesregierung nur mehr durch die IGGiÖ registrierte Mitglieder als Muslime gelten oder sich andere Nachteile für nicht bei der IGGiÖ registrierte Muslime herausstellen, oder sich durch Geburt eine Zwangsregistration als Mitglied bei der IGGiÖ ergeben, (wie aus oben genannten Statuten vermutet werden kann) so würde damit die IGGiÖ nur mehr Behörde der Ungläubigen sein und sollte dann auch als solche benannt werden. Andere Details der Verfassung der IGGiÖ sind für Zwangsmitglieder belanglos, denn sie betreffen vor allem nur das interne Funktionärsgerangel und Möglichkeiten für Lobbyisten. Europastämmige Muslime, abgesehen von EuropäerInnen die in Migrantenlobbies eingeheiratet haben, können Islam schwerlich mit Integration, Kultur und Kirche verwechseln und selbst wenn, dann können sie wegen ihrer geringen Zahl keine Lobbies oder Moscheevereine bilden. Ich vermute, dass es noch sieben Generationen braucht bis sich das kulturelle Ausländerbewusstsein teilweise aufheben wird, denn solche Prozesse haben tiefe Wurzeln, die nicht abgeschnitten werden können und eine natürliche Lebensdauer haben. Anderseits werden Muslime immer in einer Parallelstadt wohnen, denn die geistigen Wurzeln reichen entweder zu Haabiil (Abel) oder zu Kaabiil (Kain) zurück.

 

 

Muhhammad Abu Bakr Müller

1420 -1431  (1999 - 2010)

 

 

 

 

1 Kirche (griech. kyriaké „dem Herrn gehörig“, althochdt. kiricha) steht für: eine einzelne Religionsgemeinschaft, siehe Kirche (Organisation); in sakrales Bauwerk des Christentums, siehe Kirche (Bauwerk);  die Gemeinschaft der Christen, siehe Ekklesiologie und Kirche (von alem. kilche, chilche, ahd. chirihha, mnd. kerke, entlehnt aus spätgriech. κυριακόν (dem Herrn gehörig)) ist eine soziale Organisationsform von Religion. Der Begriff wurde (nach Heinrich Friedrich Jacobson) durch keltische Christen von Britannien aus nach Mitteleuropa gebracht oder während der konstantinischen Epoche im Christentum der römischen Kolonialstädte (Metz, Trier, Köln) aufgenommen Er findet seither überwiegend Anwendung auf Religionsgemeinschaften einer christlichen Konfession. Die Ekklesia, die Glaubensgemeinschaft der Christen, ist in verschiedenen Kirchen organisiert. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kirche  ...

 


 

 

455

Die neue Glaubenslehre der IGGiÖ

Die "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich" (IGGiÖ) veröffentlichte auf ihrer Website ein neue Glaubenslehre, wonach diejenigen, welche das Verfluchen von Prophetengefährten (möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein) praktizieren, indirekt als "den Islam authentisch widerspiegelnd" deklariert wurden. Mitglieder der IGGiÖ sollten bedenken, dass sie für diese neue Glaubenslehre die Mitverantwortung tragen, auch wenn sie hinter ihrem Rücken und anonym verfasst wurde.  Die unklare Ausdrucksweise "authentischer Islam" bzw. "widerspiegelt" deutet auf die Einführung "sunnitischer Taqiiyah" oder aber auf "demokratischen Idschtihaad". Wie dem auch sei, die IGGiÖ sollte sich entscheiden, ob sie eine Vertretung aller Islambekenner sein will, die sich zu Glaubenslehren daher nicht äußert oder aber eben nur eine Glaubenslehre vertritt, denn unterschiedliche Glaubenslehren kann man nicht zugleich vertreten, sonst würde es diese ohnehin nicht geben.  Dhul Qadah 1432 (Oktober 2001) von Muhammad Abu Bakr Mueller

 

 

 450

Die Integrationsfalle Wenn ein Muslim integriert ist, hat er den Islam verlassen ..... zumindest nach dem aktuellen Sprachgebrauch; aber schön der Reihe nach. ... Integration von Einwanderern aus muslimischen Gebieten und deren Nachkommen findet natürlich auf mehreren Ebenen statt, doch ist mit dem Überschreiten einer Landesgrenze grundsätzlich vollzogen. Sobald jemand in ein Gebiet kommt, sei er Wilder, Filmstar, Verfolgter, Krimineller, Geschäftsmann, Wissenschaftler, Prediger usf., in jedem Fall ist er damit zumindest physisch integriert, auch wenn er die lokale Sprache nicht versteht und ein andere Hautfarbe hat und Obdachlos ist. Fremdes stört Einheimische.  Von Muhammad Abu Bakr Müller - Sha'baan 1432 (2011)

 

 

45 

Verfassung der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich  ..oder wie Islam im Kirchenformat zu verwalten gedacht wird.

 

344

Islam in Österreich  Dieser Bericht führt deutlich vor Augen, dass es sich bei "Islam in Österreich" vorläufig um ein Immigrationsproblem handelt und nur sehr sekundär um den "Islam als Botschaft an die Nichtmuslime Österreichs" oder gar als Din (Lebensweise); das wird verständlicher wenn man bedenkt, dass fast alle Immigranten aus muslimischen Gebieten, entweder der Wirtschaft wegen oder um ein Islamfremdes Leben zu führen, nach Österreich kamen und es stellt sich die Frage, ob sie nicht allein deshalb unfähig wurden, den Islam auch nur ansatzmäßig vorzuleben; vorgelebt werden allerdings Kulturrelikte aus den Heimatländern. ......  .....

 

301

Die Anerkennung des Islam in Österreich .... Islamische Organisationen entstanden in Österreich durch die Immigration von Gastarbeitern. Die Situation der Muslime in Österreich ist in Europa insofern einzigartig, als die Islamische Glaubensgemeinschaft den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts genießt: basierend auf dem «Anerkennungsgesetz» von 1874 und dem «Islamgesetz» von 1912. ...

 

300

Die Entmündigung der Muslime, oder Muslime, welche beim österreichschen Bundesheer ihre Gebete "legal" verrichten wollen, müssen sich vorher als „praktizierende Muslim“  bzw. "strenggläubige Muslime" zertifizieren lassen. ... von Muhhammad Müller

 

299

Politisch verordnetes Priesteramt? Am 8. April ging in Wien die „Konferenz Europäischer Imame und SeelsorgerInnen“ zu Ende. Ganz anders als in Deutschland üblich, war dies ein repräsentativer Akt, an dem die Spitzen Österreichs teilnahmen. Da verwundert es nicht, dass manche hierzulande neidisch auf die kleine Alpenrepublik schielen, die dem großen Nachbarn vorzumachen scheint, wie man auch mit seinen Muslimen - nämlich als anerkannte Religionsgemeinschaft - umgehen könnte. Gedanken zur Rolle der Imame - von Sulaiman Wilms

 

298

Europäische Imaamkonzerenz. Wenn Muslimen in Europa etwas genehmigt wird, muss dafür meist etwas vom Islam verkauft werden; dieser Abverkauf wurde wieder einmal mediamysthisch durch glattrasierte Profiimame, häufig mit kurzfristig aufgesetzten plastikisolierten Turbanen, legitimiert; die Krawatten sind aber echt und die Imame sollen langsam zu Priestern (Seelsorgern) instrumentalisiert werden. Ich denke es fällt ihnen selbst nicht mehr auf; fake makes fat. Wer der Sunnah zu folgen versucht, der muss sich heute schon mehr vor "Muslimen" als vor Nichtmuslimen rechtfertigen; genauere Erklärungen möglich, doch für wen?  Muhhammad Müller

 

264

 Islamische Charta.de Diese "Islamische Charta" entnommen von: www.Islam.de, und ist als Beispiel für das Integrations- bzw. Anpassungssyndrom angeführt und keineswegs weil ihr Zustimmung erteilt werden soll, auch wenn darin viel Richtiges vorkommt; sie ist auch kein Text, den "die Muslime (Deutschlands?)" verfasst hätten oder allgemein vertreten würden und es können hier mit wenigen Ausnahmen, nur Einwanderer aus muslimischen Gebieten gemeint sein. .....

 

262

Schlussverfassung der Imamekonferenz  Als Beispiel für das Integrations- bzw. Anpassungssyndrom sei die "Schlussverfassung der Imam-Konferenz" wiedergegeben; natürlich ist das kein Text welchen "die Imame" verfasst haben, sondern vielmehr zur "Unterschrift" geladen wurden und mit Muslimen können hier nur Einwanderer aus muslimischen Gebieten gemeint sein.

 

214

Kritische Anmerkungen zu “Islamische CHARTA“ ........ Eine deutsche Vereinigung (ZMD Zentralrat der Muslime in Deutschland) hat eine "Islamische Charta" in verschiedenen Medien bekannt werden lassen. Diese Charta ist allerdings nicht nur irreführend, sondern dem Islam widersprechend und derart verfasst, dass der Eindruck entsteht, als handle es sich um Ansichten der Gläubigen. Ahmad v.Denffer (AL-Islam / Zeitschrift von Muslimen in Deutschland Nr. 2/2002) hat einige kritische Anmerkungen zu dieser “islamischen CHARTA“ verfasst. Die "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich", bewegt sich im Schatten ihrer kufaarischen (nichtmuslimischen) Anerkennung als Religionsgemeinschaft mit leider ähnlich säkularen Ansichten wie es die erwähnte Charta verdeutlicht.

  

33

Selbstdarstellung der IGGiÖ /  Interview mit Anas Schakfeh  seit 1421/2000 Präsident der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich  

 

22 

Dienstvertrag für muslimische ReligionslehrerInnen  Dieser Dienstvertrag wird mit heutigem Datum zwischen der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, in der Folge IGGiÖ genannt, als erste Partei und......

 

19 

Anmerkungen zu den Körperschaftsrechten aus Islamischer Sicht von Dr. Ayyub A.Köhler /Deutschland /1997 ( ...Beispiel Deutschland, wo es Bestrebungen zur Erlangung des Körperschaftsrechtes gibt)