|
00278 |
|
Scheinehen zwecks Aufenthaltsgenehmigung
...... ich habe eine Frage die mich schon seit längerer Zeit beschäftigt. Da ich erst vor 4 Jahren zum Islam übergetreten bin, weiß ich in vielen Dingen noch nicht alles. Ich habe jetzt von Fällen gehört das Schwestern heiraten um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen - also Scheinehen mit deutschen Mitbürgern eingehen und dann noch Landsmänner Islamisch heiraten. Meine Frage: Ist das nicht hharaam?? Ist dieses Verhalten nicht Betrug vor Gott??? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Salam alaikum M.
Antwort:
... für eine Muslima ist es also hharaam, einen Nichtmuslim tatsächlich oder scheinbar zu heiraten, denn in beiden Fällen wird damit die Leugnung oder Missachtung der Schari^ah manifestiert bzw. vermittelt es diesen Eindruck; man gaukelt vor allem Nichtmuslimen vor, etwas legales zu tun, was aber (für Muslime) illegal ist und es macht keinen Unterschied ob der Islam vor Muslimen, Nichtmuslimen oder im Geheimen geleugnet wird. Die Schari^ah wird durch den Aufenthalt in Daaru-l-Kufr nicht aufgehoben: lügen bleibt lügen usw.
Der Aufenthalt eines Muslims in Daaru-l-Kufr, (also ein Gebiet in dem der Islam nicht "Verfassung", nicht die Rchtssprechung ist, oder die muslimische Lebensweise nicht die große Mehrheit und Lebensweise darstellt), ist für Muslime nur zu bestimmten Zwecken (wie z.B. dawa, kurzfristige Geschäfts- bzw. Studienaufenthalte und ähnliches) erlaubt; für diejenigen, welche den Islam neu angenommen haben und deren Nachkommen, ist der Aufenthalt in Daaru-l-Kufr nur dann in ihrem Daaru-l-Kufr-Heimatland, erlaubt sofern ihnen muslimische Gebiete kein hidschrah-visum (Flucht bzw. Auswanderungsvisum) ausstellen oder für diejenigen, welche den Islam in ihrer Heimat verteidigt haben und dafür getötet oder gefoltert werden sollten. Das Argument, "dass es eigentlich kein Daaru-l-Islam mehr gibt“ ist zwar richtig, doch beobachtet man die Mehrheit derer, welche es vorbringen, so ist allein auf Grund ihrer Kleidung, abrasierter Bärte und anderer Verhaltensmuster schwer vorstellbar, dass sie ein islamisches Land in Wirklichkeit wollten; vielmehr gewinnt ihre Assimilation rasant an Boden; von Integration ist ja nur irrtümlich die Rede. "Scheinheiraten" sind also im Kontext dieses Backgrounds vermutlich eher etwas doppelt verbotenes als etwas Erlaubtes. .... es sollten die Gelehrten der jeweiligen Rechtsschulen im Einzelfall zu rate gezogen werden.
Die Ehe,
welche auf einem Kufr-Standesamt geschlossen wird (mit Ausnahme, dass
zwei verheiratete Nichtmuslime nach ihrer Ehe am Standesamt, zugleich den
Islam angenommen haben und damit ihre Ehe sozusagen in den Islam mitgenommen
haben) ist
vor Allah
Im konkreten Fall ihrer Frage also, der Ehe einer Muslima mit einem Nichtmuslim, ist mit oder ohne Visumsabsicht hharaam und wird durch die Täuschungsabsicht nicht Hhhalaal; wer die Dunja sucht, der macht vieles um sie zu erreichen, was im Kontext des säkularen Gedankengutes, in dem sich Muslime heute immer mehr zu rechtfertigen versuchen, aber umso verständlicher ist; ausgenommen sind vermutlich diejenigen, welche für den Islam flüchten müssen und keinen anderen Weg fanden, oder in große Not gerieten; - aber das ist nur meine persönliche Meinung, denn ursprünglich ist kein Muslim von muslimischen Gebieten in nichtmuslimische Gebiete geflüchtet ohne dass er nicht selbst vorher zum Kaafir wurde - und so gibt es für diese heutigen Umstände keine direkt das Thema betreffende Rechtsentscheidung auf die zurückgegriffen werden könnte; was aber nicht heißt, dass die Begriffe Daaru-l-Kufr und Daaru-l-Islam nicht volle Gültigkeit hätten, wie es sich einige Modernisten für ihre Bedürfnisse (zur Assimilation) ausmalen.
Muhhammad Abu Bakr Mueller 1426 |