00126

bismillahi-r-rahmaani-r-rahiim

Waqtu-ß-ßalaah    وقت ال صلة 

Die Bestimmung der Gebetszeit (Hauptaktionszeit)

 

Das Ritualgebet ل صلاة der Muslime ist ihre Hauptaktion und ist fünf mal am Tag, innerhalb bestimmter Zeitrahmen, welche durch den Sonnenstand definiert sind, zu verrichten. Muslime sprechen dabei meist von "Gebetszeiten", doch bevorzuge ich für "ßalaah" die Übersetzung "Hauptaktion", denn dadurch wird - im Gegensatz zur "Duâa", dem formlosen, zeitunabhängigen "Bittgebet" - der aktive Aspekt der rituell vorgegeben Bewegungsabläufe des ßalaah verdeutlicht. Mit "Gebetszeit" ist jeweils der ehest mögliche Zeitpunkt zur Verrichtung des ßalaah gemeint, bzw. der beginn des Zeitrahmen für die Hauptaktion. Diese Beginnzeiten sind in den Tabellen durch Uhrzeiten dargestellt, so Muslime, besonders in Städten, die Fähigkeit den Sonnenstand zu erfassen längst verloren haben und der verpflichtende öffentliche Gebetsruf vom Minarett in Europa fast überall verboten ist. Die angeführten Zeitangaben in den Tabellen entsprechen dem hanifitischen Madhhab (Rechtsschule).

 

Den dargestellten Gebetszeittafeln liegt nachstehend kurz erklärtes Berechnungsmodell zu Grunde. Die Sommerzeit ist von 1. April bis 31.Oktober angegeben, so aber amtlich jeweils an einem Sonntag auf Sommer,- bzw. Winterzeit umgestellt wird, kann es zu Abweichungen von einigen Tagen kommen. Die Berechungen der Gebetszeit gilt exakt für "Graz" und daher sind, je nach Ort, die nachstehend angegebenen Minuten entweder hinzuzufügen oder abzuziehen:  Wien -5 Min. -  Insbruck +15  -  Salzburg +9   - Villach +5   -  Linz +4  -  Klagenfurt +3  - St.Pölten -3.

 

Fastenbeginn ist jeweils vor Beginn der Dämmerung.

 

Fastenabbruch ist unmittelbar nach dem Sonnenuntergang.

 

Fadschr = Morgendämmerung = die Gebetszeit beginnt, sobald das erste Licht über dem Horizont erscheint und nicht erst dann, wenn es bereits deutlich hell ist. Das Gebet muss also zwischen der ersten Morgendämmerung und noch vor Eintritt des Sonnenaufgangs stattfinden. Es ist nicht erlaubt während des Sonnenaufgangs (Schuruuq) zu beten. Sollte es zu knapp werden, dann ca. 20 Minuten warten, bis die Sonne deutlich über dem Horizont ist und erst dann das versäumte Gebet  nachholen. Berechnungen der Morgendämmerungen sind vor allem davon abhängig, welcher Winkel der Sonne zur Erdoberfläche als Berechnungsgrundlage gewählt wird; die Standards bewegen sich zwischen 15° und 20°; daher kommt es zu in den im Umlauf befindlichen Tabellen zu leicht unterschiedlichen Gebetszeiten betreffend des ßalaatu-l-fadschr und den Zeiten, mit denen jeweils das Fasten zu beginnt. 1

 

Schuruq = Sonnenaufgang = wenn die Sonne am Horizont sichtbar wird. Solange dieser Vorgang stattfindet und noch eine Weile danach, ist jegliches ßalaah (Ritualgebet) untersagt. Wenn die Sonne hinter einem Berg erst spät aufgeht, bedeutet dies aber nicht, dass das Morgengebet bis zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden darf.

 

Dhur = Mittag =  die Gebetszeit beginnt unmittelbar nachdem die Sonne mit ihrem gesamten Körper den Zenit überschritten hat. Es ist Sunnah, an heißen Tagen das Dhuhr-ßalaah später, also wenn man in den Hausschatten  zur Moschee gehen kann, zu verrichten.

 

Asr = Nachmittag = der Gebetszeitbeginn wird durch die Schattenlänge bestimmt.......... In der hanifitischen Rechtsschule ist der früheste Zeitpunkt für das Asr-Gebet dann, sobald der Schatten eines Objekts seine doppelte Länge plus dem Mittagsschatten des Gegenstandes erreicht hat. Die Gebetszeit erstreckt sich bis Maghrib, doch ist es 'makruh' (unerwünscht) später als ca.1 Stunde vor maghrib das Asr-ßalaah zu verrichten,  es sei denn, dass man noch ein oder mehrerer versäumte ßalaats  noch vor dem maghrib-Gebet nachzuholen hat.

 

Maghrib = Abend = die Gebetszeit beginnt unmittelbar nachdem die Sonne unter dem Horizont verschwunden ist und reicht bis die Nachtgebetszeit (Ischaa') beginnt; wenn möglich, ist unmittelbar nach dem Sonnenuntergang zu beten. Es ist nicht erlaubt während des Sonnenuntergangs zu beten.

 

Ischaa' = Nacht = die Gebetszeit beginnt sobald es Nacht (dunkel) ist; nach hanifitischem Rechtsverständnis beginnt die Nacht dann, wenn die Sterne in ihrer Vielzahl hervorgekommen sind. Die Sunnah-Zeit für das ischaa'-Gebet ist am Ende des ersten Drittels der Nacht.

 

Das Fasten (ßaum), -verpflichtend oder freiwillig- beginnt jeweils mit der Morgendämmerung und endet unmittelbar nach Sonnenuntergang; es gelten also die selben Hauptaktionszeiten auch für das Fasten im Ramadtaan (Fastenmonat)

 

 


 

1  Bemerkungen:

Wer in der Lage ist, den Sonnenstand zu erfassen, der braucht keine Uhrzeiten um zu wissen, wann er As-ßalaah (die Hauptaktion) durchführen soll; die Zeitbestimmung mit der Uhr ist eine bidâ hasanah (gute, bzw. sinnvolle Neueinführung), welche vor allem den in modernen Städten lebenden Muslimen Erleichterung brachte. Der Gesandte Allahs (möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein) benutzte keine Uhr, sondern nur den Sonnen,- bzw. Schattenstand als "Uhr" für die Gebetszeiten.

 

Abgesehen von "Asr" (Nachmittagsgebet) ist die Bestimmung der Hauptaktionszeiten (Gebetszeiten) in den vier Rechtsschulen dem Resultat nach recht ähnlich, auch wenn die Definitionen - wann z.B. die Nacht beginnt usf. - unterschiedlich sind. In den Berechnungen wird die Erde nur als klimalose Kugel angenommen, wobei aber die Morgendämmerung eine subjektive Wahrnehmung ist, die im Qur'aan als weißer Streifen, knapp über dem noch dunklen Horizont definiert ist. In diesem Sinne sind die Berechnungen für Fadschr-ßalaah bzw. für den Beginn des ßaum (Fastens) nur als "möglichst entsprechend" zu verstehen. Durch klimatische Unterschiede als auch größere Höhenlagen, können Berechnungen von den subjektiven Wahrnehmungen durchaus abweichend sein. Wer die Möglichkeit und den Willen hat, der sollte selbst lokale Beobachtungen zu seiner Vergewisserung anstellen, und dies ist auch das Befolgen einer Sunnah. Es ist dabei aber zu beachten, dass die verspätete Morgendämmerung, da der subjektive Beobachtungsort hinter einem Berg liegt, nicht verwendet werden darf; vielmehr muss der nächst gelegne, nicht von einem Berg verdeckte Ort zur Beobachtung gewählt werden.

 

Da ich selbst in einem Tal wohne wo außerdem verschiedene künstliche Lichtquellen jede genaue Beobachtung der Dämmerung ad absurdum führen, verbrachte ich die Nacht des 29 Radschab 1431 (11.Juli 2010) - da war gerdae auch Neumond (also ohne störendes Mondlicht) - auf dem über 1700m hohen "Hochlantsch" nördlich von Graz damit ich bei klarer Sicht die Abend- bzw. Morgendämmerung beobachten kann. Die dabei festegestellten Uhrzeiten entsprachen  (in dem von mir verwendeten Berechnungsprogramm - Accurate Times von Muhammad Odeh) - einem Sonneneinfallswinkel von 15 Grad, obwohl in verschiedenen muslimischen Gebieten meist 18 Grad dafür angenommen werden. Offensichtlich hat Allah  die Erde so geschaffen, dass unter anderen klimatischen Einflüssen und Positionen die Dämmerungszeiten beeinflusst werden. Während dieser Forschung graste ein Steinbocks mit seinen gewaltigen Hörnern in unmittelbarer Nähe meines Zeltes; zu Sonnenuntergang hat er sein Grasen eingestellt und sich mit Blick zur untergehenden Sonne hingelegt; sobald die Sonne untergegangen war, stand er wieder auf und graste weiter.