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Einleitung zum Thema "Gruppen" im Islam in Bezug zu Âqiidah (Grundbestandteile des Glaubens) von Muhhammad AbuBakr Müller
Zuordnungen
zu Gruppierungen nach Namen und/oder Erscheinungsbildern sind nur zum Teil
möglich, da diese Zuordnungen nicht unbedingt mit dem Inhalt oder der
Funktion einer Gruppe übereinstimmen. Es ist nicht so sehr entscheidend wie sich
ein Muslim amtlich oder gesellschaftlich positioniert, sondern, welches seine tatsächliche Position vor
Allah
Nichts desto weniger
soll die Bedeutung der von gewissen Glaubensinhalten, dei für eine Gruppe
spezifische sind, in keiner Form verniedlicht werden,
denn der Glaube (notdürftige Übersetzung von "Imaan") kann
einen Muslim schneller verlassen als der Pfeil den Bogen; nicht zuletzt
geschieht dies durch falsche Glaubensinhalte, die oft für den
Verstand oder die eine oder andere Neigungen sehr logisch und anziehend wirken
können. Der Gesandte Allahs
Gruppierungen verteilen sich - abgesehen von Glaubensinhalten - auch auf nationale / politische / Heimat- / und andere interessensmäßig definierte und polizeilich gemeldete Vereine, die vor allem nur den verschiedensten Nöten der Muslime im Ausland Abhilfe schaffen sollen; dazu gehört auch die "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich", weil bereits 1912, zu Kaiser Franz Josephs Zeiten als rechtmäßige Religion (zu Gunsten bosnischer Heeresteile) anerkannt wurde. Insofern konnte sich - im Kontext des nicht-muslimischen Staates - ein amtlich / kirchlicher Islam (strukturell ähnlich gewünscht wie in der katholischen Kirche) als "Islamische Glaubensgemeinschaft" konstituieren. Die amtlichen Vertreter dieser Religionsgesellschaft vertreten im Sinne des Körperschaftsrechts vor allem die mit dem Staat geschlossenen Abkommen gegenüber den - in Österreich lebenden - Muslimen. Wenngleich nicht wirklich wichtig für das Verständnis des Islam, so ist diese Glaubensgemeinschaft doch von gewisser politischer und Glaubensfragen betreffender Relevanz, wie etwa durch die Bestellung der vom Staat bezahlten islamischen Religionslehrer an öffentlichen Schulen, Fernsehansprachen, Visaermöglichungen, usw.. Eine genauere Untersuchung der Vorgänge erscheint deshalb sinnvoll, denn nach den österrischen Gesetzen tritt diese Körperschaft (durch die gesetzliche Deckung des nichtislamischen Rechts) als Autorität gegenüber Muslimen auf. Diese Art von Gruppierung und andere Vereine usw. sind hier mit "Gruppen" aber nicht gemeint, denn diese vereinigungen versammeln Mitglioeder vion unterschiedlicghen Gruppen im Sinne von "aqiida". In Anbetracht ihrer "Verfassung" könnte man aber auch von einer "Gruppe" sprechen.
Nirgendwo sind Anzeichen zu sehen und es ist
auch für mich nicht vorstellbar, dass sich die
Mehrzahl der Muslime vor dem Erscheinen von mahdi und Jesus (der
Friede Allahs sei auf ihnen) in ihrer wahren innerlichen Position erkennen
können, es sei denn, sie haben durch die Gnade Allahs
Muhhammad AbuBakr Mueller Rajab 1420 / November 1999
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