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Über die vier Rechtsschulen und die Notwendigkeit, einer von ihnen zu folgen. Abd al-Hakim Murad (Aus dem Englischen übersetzt von Abd al-Hafidh Wentzel )
Vorbemerkung des Übersetzers (Abd al-Hafidh Wentzel):
Die größte Errungenschaft der Ummah im Verlauf des vergangenen Jahrtausends ist zweifelsohne ihr innerer geistiger Zusammenhalt gewesen. Vom fünften Jahrhundert nach der Hijra fast bis in unsere Tage und trotz des äußerlichen Dramas des Aufeinanderprallens von Dynastien haben die Muslime der Ahl as-Sunnat wal-Jamaât untereinander beinahe ausnahmslos eine Haltung von religiösem Respekt und Brüderlichkeit bewahrt. Es ist eine augenfällige Tatsache, daß sie innerhalb dieser langen, in vielerlei Hinsicht äußerst schwierigen Periode so gut wie nicht von religiösen Kriegen, Unruhen oder Verfolgungen gespalten wurden.
Die Geschichte religiöser Bewegungen legt nahe, daß dies ein außergewöhnliches Ergebnis ist. Die gängige soziologische Ansicht, wie sie von Max Weber und seinen Schülern vertreten wird, ist, daß Religionen sich einer anfänglichen Phase von Einheit erfreuen und dann in eine zunehmend heftigere Zersplitterung, angeführt von rivalisierenden Hierarchien, stürzen. Das Christentum hat dafür sicher das deutlichste Beispiel abgegeben, doch könnte man viele andere aufzählen, einschließlich säkularer "Glaubensbekenntnisse" wie dem Marxismus. Auf den ersten Blick ist die Fähigkeit des Islam, dieses Schicksal zu vermeiden, erstaunlich und bedarf sorgfältiger Analyse.
Natürlich gibt es eine einfache und direkte religiöse Erklärung. Islam ist
die letzte Religion, sozusagen "der letzte Bus nach Hause", und
genießt als
solche göttlichen Schutz vor endgültigen Formen des Verfalls. Es trifft zu,
daß das, was Âbdul Wadud Schalabi als spirituelle Entropie
(Nichtumkehrbarkeit) bezeichnet hat, seit der Einführung des Islam am Werke
ist, eine Tatsache, die durch eine Reihe von Hadiithen wohlbelegt ist.
Nichtsdestotrotz hat die Vorsehung die Ummah nicht vernachlässigt. Frühere
Religionen rutschen langsam oder von Schmerzen begleitet ab in Zersplitterung
und Bedeutungslosigkeit; während die Islamische Frömmigkeit, wenngleich von
schwindender Qualität, Mechanismen mitbekommen hat, die ihr erlauben, einen
Großteil des Sinnes für Einheit zu bewahren, dem in ihren glorreichen Tagen
so große Bedeutung zugemessen wurde.
Wohin auch immer die grotesken Darbietungen der Amire und Politiker führen
mögen, die Bruderschaft der Gläubigen, eine Realität in der
Anfangsgeschichte
des Christentums und einiger anderer Religionen, besteht auch nach
vierzehnhundert Jahren weiter als zwingendes Prinzip für die meisten Anhänger
der letzten und definitiven Gemeinschaft der Offenbarung im Islam. Der Grund
ist einfach und unwiderlegbar: Gott hat uns diese Religion als Sein letztes
Wort gegeben, und deshalb muss sie weiterbestehen, unangetastet in ihren
Grundlagen des Tauhid, Gottesdienstes und Ethik, bis zu den Letzten Tagen.
Eine solche Erklärung besitzt offenkundig Vorteile. Doch bleibt darüber
hinaus eine Reihe schmerzlicher Ausnahmen aus der frühesten Phase der
Geschichte erklärungsbedürftig. Der Prophet selbst ? möge Allah
Das In-Erscheinung-Treten der sunnitischen Orthodoxie
Irgendwann im vierten und fünften Jahrhundert des Islam ereignete sich etwas historisch höchst Bedeutsames. Das Sunnitentum trat als ein detailliertes System in Erscheinung, das so gut ausgearbeitet war und so offensichtlich der Weg der großen Mehrheit der 'Ulema war, daß die Anziehungskraft rivalisierender Bewegungen rapide schwand. Der sunnitische Islam, in der Mitte zwischen den beiden Extremen des egalitären Kharijjitentums einerseits und dem hierarchischen Schiîtentum andererseits, war lange Zeit mit Diskussionen über sein eigenes Konzept von Autorität beschäftigt gewesen. Für die Sunniten war Autorität definitionsgemäß im Qurân und in der Sunna festgelegt. Jedoch angesichts der enormen Anzahl von Hadiithen, die in verschiedenen Formen und Überlieferungen nach der Migration der Gefährten und Nachfolger über die Länge und Breite der islamischen Welt verstreut waren, stellte sich heraus, daß die Sunna zuweilen schwer zu deuten war. Selbst nachdem die zuverlässigen Hadiithe aus dieser Anzahl von insgesamt einigen hunderttausend hadiith-Überlieferungen herausgesiebt worden waren, blieben einige Hadiithe, die zueinander oder sogar zu Versen des Qurân im Widerspruch zu stehen schienen. Es war offensichtlich, daß simplizistische Lösungen wie die der Kharijjiten, nämlich einen kleinen Corpus von Hadiithen zu etablieren und Lehre und Gesetz direkt daraus abzuleiten, nicht funktionieren konnten. Die inneren Widersprüche waren zu zahlreich, und die darauf gestützten Deutungen waren zu komplex, um die Qadis in die Lage zu versetzen, Urteile zu fällen, indem sie einfach den Qurân und hadiith-Sammlungen an der entsprechenden Seite aufschlugen.
Prinzipien (usul) zur Lösung textlicher Widersprüche
Die Gründe, die den Fällen offenbar einander widersprechender offenbarter
Texte zugrunde lagen, wurden von den frühen 'Ulema genauestens untersucht,
häufig im Verlauf fortdauernder Debatten zwischen den brilliantesten Denkern,
ausgestattet mit den perfektesten photografischen Gedächtnissen. Ein Großteil
der Wissenschaft der islamischen Jurisprudenz (usul al-figh) wurde
entwickelt, um zur Bewältigung derartiger Widersprüche feststehende
Mechanismen zu schaffen, die getreue Übereinstimmung mit dem grundlegenden
Ethos des Islam gewährleisteten. Der Begriff Taârrud al-adilla
("Widersprüchlichkeit der Beweisquellen") ist allen Studenten
Islamischer
Jurisprudenz als eines der am meisten Sorgfalt verlangenden und komplexesten
aller muslimischen Gesetzeskonzepte bekannt. Frühe Gelehrte wie Ibn Qutayba
sahen sich veranlaßt, diesem Thema ganze Bücher zu widmen.
Die 'Ulema der grundlegenden Prinzipien (usul) erkannten als ihre
Ausgangsvoraussetzung an, daß Widersprüche zwischen den offenbarten Texten
nichts weiter als Widersprüche in der Deutung und keinesfalls Ungereimtheiten
in der Botschaft des Gesetzgebers, wie sie vom Propheten, Allahs
Das Prinzip der Abrogation (Naskh )
Das Prinzip des Naskh ist ein Beispiel dafür, wie die Sunni-'Ulema bei der
Behandlung des heiklen Themas Taârrud al-adilla ihren Ansatz auf eine Art
von Umgang mit Textaussagen gründeten, die schon viele Male zu Lebzeiten des
Propheten, Allah
Und in der Hadiithliteratur gibt es das Fallbeispiel, in dem der Prophet,
Allahs
Imam Schafiîs Methode zur Konflikt-Lösung bei Quellentexten
Diese sorgfältige Artikulation der Methoden zur Lösung von Widersprüchen
bei
Quellentexten ? so lebenswichtig für die exakte Ableitung der Scharîiah aus
den offenbarten Quellen ? verdanken wir in erster Linie dem Schaffen des Imam
Schafiî. Konfrontiert mit der Verwirrung und der Uneinigkeit seiner
zeitgenössischen Juristen und entschlossen, eine schlüssige Methodologie
festzulegen, die die Etablierung eines figh ermöglichte, in dem die Gefahr
von Fehlern so weit wie menschenmöglich ausgeschlossen war, schrieb Schafiî
sein brillantes Risala (Abhandlung der islamischen Rechtslehre). Seine Ideen
wurden in unterschiedlicher Art und Weise von Juristen der wichtigsten
anderen Gesetzesschulen übernommen und sind heute grundlegender Bestandteil
bei der formellen Anwendung der Scharîiah.
Schafiîs System zur Vermeidung von Fehlern bei der Ableitung von islamischen
Regeln aus der Vielzahl der Beweisquellen wurde bekannt als Usul al-figh (die
"Wurzeln des figh"). Ebenso wie die übrigen formalen akademischen
Wissenschaftszweige des Islam war dies keine Neuerung im negativen Sinne,
sondern ein Herausarbeiten von Prinzipien, die bereits zur Zeit der frühesten
Muslime erkennbar waren. Im Laufe der Zeit kodifizierte jede der großen
Rechtsschulen ihre eigene Form dieser "Wurzeln", die in manchen Fällen
auseinanderstrebende "Zweige" hervorbrachten (d. h. unterschiedliche
praktische Regelungen). Doch wenn auch die Debatten, die von diesen
Abweichungen ausgelöst wurden, gelegentlich recht energisch geführt wurden,
waren sie bedeutungslos verglichen mit den großen sektiererischen und das
Gesetz betreffenden Auseinandersetzungen, die während der ersten zwei
Jahrhunderte des Islam stattgefunden hatten, bevor die Wissenschaft der Usul
al-figh dieser chaotischen Uneinigkeit ein Ende machte.
Es bedarf kaum der Erwähnung, daß, obwohl die vier Imame Abu Hanifa, Malik
ibn Anas, Asch-Schafiî und Ibn Hanbal als Gründer dieser vier großen
Rechtsschulen betrachtet werden, die wir, nach einer Definition gefragt
zusammenfassend als "ausgefeilte Techniken zur Vermeidung von
Neuerungen"
bezeichnen könnten, ihre Rechtsschulen erst von späteren Generationen von
Gelehrten bis zur Vollkommenheit systematisiert wurden. Die sunnitischen
'Ulema erkannten schnell die Exzellenz der vier Imame, und gegen Ende des
dritten Jahrhunderts des Islam finden wir kaum einen Gelehrten, der einer
anderen Schule folgt. Die großen hadiith-Spezialisten einschließlich
al-Buchari und Muslim waren allesamt loyale Anhänger des einen oder anderen
Die Verfeinerung der einzelnen Madhhabs
Innerhalb eines jeden Madhhab jedoch arbeiteten die führenden Gelehrten weiter an der Verbesserung und Verfeinerung der "Wurzeln" und "Zweige" ihrer jeweiligen Schule. In manchen Fällen machte die historische Situation dies nicht nur möglich, sondern notwendig. Zum Beispiel waren Gelehrte der Schule des Abu Hanifa, die auf den frühen Gesetzesschulen von Kufa und Basra aufbaute, in bezug auf einige Hadiithe, die im Iraq in Umlauf waren, wegen der Häufigkeit von Fälschungen, hervorgerufen durch den dort starken sektiererischen Einfluß, sehr vorsichtig. Später jedoch, nachdem die autorisierten Sammlungen von Bukhari, Muslim und anderen erhältlich waren, zogen folgende Generationen von Hanafi-Gelehrten zur Formulierung und Überarbeitung ihres Madhhab den gesamten Korpus von Hadiithen in Betracht. Diese Art von Prozeß dauerte zwei Jahrhunderte, bis die Rechtsschulen im vierten und fünften Jahrhundert nach der Hijra einen Reifezustand erreicht hatten. In dieser Zeit war es auch, daß eine Haltung von Toleranz und wohlwollendem Respekt unter den Rechtsschulen von allen Seiten akzeptiert wurde. Dies wurde von Imam al-Ghazali formuliert, selbst Verfasser von vier Textbüchern in Schafiî figh und Autor des al-Mustasfa, welches von vielen als das am weitesten entwickelte und exakteste aller Werke der Usul al-figh angesehen wird. In seinem wohlbekannten Bemühen um Aufrichtigkeit und seiner Abscheu vor Zurschaustellung von Rivalitäten unter den Gelehrten verurteilte er aufs schärfste, was er als "fanatische Anhängerschaft an einen Madhhab"(!) bezeichnete. (Ihya 'Ulum ad-Din, 65.) Während es eineseits für den Muslim notwendig ist, einem anerkannten Madhhab zu folgen, um die tödliche Gefahr einer Fehlinterpretation der Quellen zu vermeiden, darf er doch nicht in die Falle gehen, seine eigene Rechtschule als grundsätzlich den anderen überlegen zu betrachten. Von wenigen unbedeutsamen Ausnahmen abgesehen sind die großen Gelehrten des sunnitischen Islam diesem von Imam al-Ghazali vorgegebenen Ethos gefolgt und haben ein jeder dem Madhhab des anderen auffallenden Respekt erwiesen. Diese Tatsache werden all diejenigen, die bei traditionellen 'Ulema studiert haben, bestätigen können. Die Entwicklung der Vier Schulen lähmte nicht, wie manche Orientalisten behaupten, die Fähigkeit zur Verfeinerung und Ausweitung des positiven Rechts. Im Gegenteil standen damit ausgeklügelte Mechanismen zur Verfügung, die qualifizierte Personen nicht nur in die Lage versetzten, die Scharia selbständig aus dem Qurân und der Sunna abzuleiten, sondern sie sogar eben dazu verpflichteten. Nach der Auffassung der überwiegenden Meinung der Gelehrten ist es einem Experten, der die Quellen vollständig gemeistert hat und eine Reihe von wissenschaftlichen Vorbedingungen erfüllt, nicht gestattet, den vorliegenden Bestimmungen seiner Rechtsschule zu folgen, sondern er muss diese selbst aus den offenbarten Quellen ableiten. Eine solche Person bezeichnet man als Mujtahid, ein Begriff, der auf ein bekanntes hadiith von Muâdh ibn Jabal zurückgeführt wird.
Wer ist qualifiziert, Ijtihad zu machen?
Kaum jemand wird wohl ernsthaft bestreiten wollen, daß ein Muslim, der sich
jenseits des Bereiches der Expertenmeinungen wagt und selbst direkt auf
Qurân und Sunna Bezug nimmt, ein Gelehrter von großer Eminenz sein muss. Die
Gefahr, daß Menschen die Quellen mißverstehen und so der Scharîiah Schaden
zufügen, ist äußerst real, wie die Zwistigkeiten und Streitigkeiten gezeigt
haben, die einen Teil der frühen Muslime in der Zeit vor der Etablierung der
orthodoxen Rechtsschulen plagten. Ganze Religionen waren in vorIslamischer
Zeit von unsachgemäßem Schriftgelehrtentum zu Fall gebracht worden, und es
war lebenswichtig, daß der Islam vor einem vergleichbaren Schicksal bewahrt
würde.
Um die Scharîiah vor der Gefahr von Neuerungen und Verzerrungen zu schützen,
legten die großen Gelehrten der Usul rigorose Bedingungen für denjenigen
fest, der für sich das Recht auf Ijtihad in Anspruch nehmen wollte. Diese
Bedingungen beinhalten: a) Vollkommene Kenntnis der arabischen Sprache, um die Möglichkeit der
Mißinterpretation der Offenbarung aus rein sprachlichen Gründen zu
minimieren;
(b) Profunde Kenntnis des Qurân und der Sunna und der Begleitumstände der
Offenbarung jedes Verses und jedes hadiith, gepaart mit vollständiger Kenntnis
der Qurân- und hadiith-Kommentare sowie Beherrschung aller oben genannten
Interpretationstechniken;
(c) Kenntnis der spezialisierten Hadiithwissenschaften wie z. B. der Bewertung
von Überlieferern und Matn;
(d) Kenntnis der Ansichten der Prophetengefährten, möge Allah
Ein Gelehrter, der diese Bedingungen erfüllt, kann als Mujtahid fi'l Schar'
bezeichnet werden, und er ist nicht verpflichtet ? es ist ihm sogar nicht
einmal gestattet ?, einem der bestehenden autorisierten Madhhabs zu folgen.
Dies ist, was einige der Imame sagten, als sie ihren Meisterschülern
untersagten, sie unkritisch zu imitieren.
Für die viel größere Anzahl der Gelehrten jedoch, deren Expertentum nicht
solch schwindelerregende Höhen erreicht, ist es möglich, ein Mujtahid fi'l
Madhhab zu werden, das heißt, ein Gelehrter, der im großen und ganzen an den
Lehren seiner Rechtsschule festhält, jedoch qualifiziert ist, innerhalb
dieser von überkommenen Ansichten abzuweichen. Es gibt eine große Anzahl von
Beispielen solcher Männer, wie zum Beispiel Imam an-Nawawi unter den
Schafiîten, Qadi Ibn Âbd al-Barr unter den Malikiten, Ibn Âbidin unter den
Hanafiten oder Ibn Qudama unter den Hanbaliten. All diese Gelehrten
betrachteten sich selbst als Anhänger der fundamentalen Interpretationsgrundsätze
ihres jeweiligen Madhhabs, jedoch wird von einer Vielzahl von Fällen
berichtet, in denen sie ihre Fähigkeiten als Gelehrte und ihr Urteilsvermögen
nutzten und so zu neuen Verdikten innerhalb ihrer Rechtsschule kamen. An diese
Experten war auch der Rat der Mujtahid-Imame wie Imam Schafîîs Anweisung
"wenn du ein hadiith findest, das meinem Urteil widerspricht, so folge dem
hadiith" bezüglich Ijtihad gerichtet. Es ist offensichtlich ? was auch
immer einige Autoren heutzutage glauben machen möchten ?, daß solche Ratschläge
niemals für den Gebrauch der
Islamisch-ungebildeten Massen bestimmt waren.
Weitere Kategorien von Mujtahids werden von den Gelehrten der Usul
aufgeführt, doch sind die Unterscheidungsmerkmale zwischen ihnen feiner und
für unser Thema eher unbedeutend. Sie lasssen sich in der Praxis auf zwei
Kategorien reduzieren: Den Muttabi' ("Nachfolger"), der seinem
Madhhab folgt
und sich dabei der qurânischen Quellen und hadiith-Texte sowie der den
jeweiligen Positionen zugrundeliegenden Erklärungen bewußt ist; und zweitens
den Muqallid ("Nachahmer"), der dem Madhhab einfach aufgrund seines
Vertrauens in seine Gelehrten folgt, ohne unbedingt die detaillierten
Warum man ein Muqallid (Anhänger eines Madhhab) sein sollte
Natürlich ist es jedem Muqallid empfohlen, so viel wie ihm oder ihr möglich
von den formellen Belegtexten seines Madhhab zu lernen. Doch ebenso natürlich
ist, daß nicht jeder Muslim ein (Rechts-)Gelehrter sein kann. Das Studium der
Rechtswissenschaft ist mit großem Zeitaufwand verbunden, und damit die Ummah
ordnungsgemäß funktionieren kann, ist es notwendig, daß die Mehrzahl der
Menschen einer anderen Beschäftigung wie z. B. der des Buchhalters, Militärs,
Metzgers etc. nachgehen. Als solchen kann man von ihnen vernünftigerweise
nicht erwarten, daß sie allesamt große 'Ulema werden, selbst wenn wir davon
ausgingen, daß sie alle über die erforderliche Intelligenz verfügen. Im
heiligen Qurân selbst wird festgelegt, daß weniger gut informierte Gläubige
sich an qualifizierte Fachleute wenden sollen: "So fragt die Leute der
Erinnerung, wenn ihr nicht wißt" (16:43).
Den Tafsir-Experten zufolge sind mit "Leute der Erinnerung" die
'Ulema
gemeint. Und in einem anderen Vers wird es den Muslimen zur Pflicht gemacht,
eine Gruppe von Spezialisten zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die für die
autorisierte Führung der Nicht-Spezialisten sorgen sollen: "Warum bricht
nicht aus jeder Gemeinde eine Gruppe auf, auf daß sie Wissen in der Religion
erlangen und es ihren Leuten verkünden, wenn sie zu ihnen zurückkehren, auf
daß sie sich in acht nehmen."
In Anbetracht des hohen Grades an Kenntnissen, die zum exakten Verständnis
der offenbarten Texte notwendig sind, und der eindringlichen Warnungen, die
uns vor Verzerrungen der Offenbarung gegeben wurden, ist es offensichtlich,
daß einfache Muslime verpflichtet sind, der Meinung von Fachleuten zu folgen,
statt sich auf ihre eigenen Deutungen und ihr eigenes begrenztes Wissen zu
verlassen. Diese offenkundige Verpflichtung war den frühen Muslimen bestens
vertraut: Der Khalif 'Umar, möge Allah
Ein weiteres Beispiel bezieht sich auf die wichtige, von den Madhhabs anerkannte Praxis, das Sunnah-Gebet so schnell wie möglich nach dem Maghrib-Pflichtgebet zu verrichten. Das hadiith lautet: "Beeilt euch, die zwei Rakât nach dem Maghrib zu verrichten, denn sie werden gemeinsam mit dem Pflichtgebet (zum Himmel) emporgetragen!" Das hadiith wird von Imam Razin in seinem Jami' überliefert. Wegen ihrer traditionellen, tiefer Frömmigkeit entspringenden Furcht vor einer Verfälschung des göttlichen Gesetzes hat die überwältigende Mehrheit der großen Gelehrten der Vergangenheit ? sicherlich weit über neunundneunzig Prozent ? loyal an einem Madhhab festgehalten. Es ist wahr, daß im von Wirren geplagten vierzehnten Jahrhundert eine Handvoll von Abweichlern auftauchte wie Ibn Taymiyya und Ibn al-Qayyim; doch selbst diese Personen empfahlen niemals, daß halb-gebildete Muslime versuchen sollten, Ijtihad zu unternehmen. Selbst wenn diese Autoren in letzter Zeit "wiedererweckt" und zu Berühmtheiten gemacht worden sind, ist ihr Einfluß auf das traditionelle Gelehrtentum des klassischen Islam zu vernachlässigen, wie schon die geringe Anzahl von Manuskripten ihrer Werke in den großen Bibliotheken der islamischen Welt verrät.
Die derzeit gängige Stimmungsmache gegen die Rechtsschulen
Trotz alledem haben gesellschaftliche Turbulenzen eine Reihe von Autoren
emporgebracht, die die Aufgabe autorisierten Gelehrtentums fordern. Die
prominentesten Figuren in dieser Kampagne waren Muhhammad Abduh und sein
Schüler Muhhammad Raschid Rida. Beeindruckt vom Triumph des Westens und in
subtiler Weise geleitet von ihrer eigenen wohldokumentierten Verpflichtung
zum Freimaurertum riefen sie die Muslime auf, die "Fesseln des
Taqlid"
abzuwerfen und die Autorität der vier Rechtsschulen nicht länger
anzuerkennen.
Heutzutage ist es in einigen arabischen Hauptstädten, besonders dort, wo die
ursprüngliche Tradition orthodoxer Gelehrsamkeit geschwächt ist, an der
Tagesordnung, junge Araber zu sehen, die ihre Wohnungen mit allen irgendwo
greifbaren hadiith-Sammlungen vollstopfen und über diesen brüten,
offensichtlich in dem Glauben, daß sie einer Fehlinterpretation dieser
unermeßlich großen und komplexen Literatur weniger leicht anheimfallen als
Imam Schafiî, Imam Ahmad und die anderen großen Imame.
Es fällt nicht schwer, vorherzusagen, daß dieses verantwortungslose
Vorgehen,
auch wenn es noch nicht überall verbreitet ist, stark divergierenden
Ansichten Tor und Tür öffnet, die in gefährlicher Weise die Einheit,
Glaubwürdigkeit und Effektivität der islamischen Bewegung schädigt und
harte
Auseinandersetzungen über Fragen provoziert, die von den großen Imamen vor
über tausend Jahren geklärt worden sind.
Es ist heutzutage nichts Ungewöhnliches mehr, junge Aktivisten bei ihren
Streifzügen durch die Moscheen zu sehen, auf denen sie andere Gläubige für
das kritisieren, was sie für Fehler in deren Gebetsformen halten, selbst wenn
ihre Opfer dabei dem Urteil eines der großen Imame des Islam folgen.
Die dabei erzeugte unerfreuliche, pharisäerhafte Atmosphäre führt dazu, daß
viele weniger engagierte Muslime überhaupt nicht mehr zur Moschee kommen.
Keiner scheint sich an die Ansicht der frühen 'Ulema zu erinnern, daß die
Muslime unterschiedliche Interpretationen der Sunnah tolerieren sollten,
solange diese Interpretationen von angesehenen Gelehrten vertreten werden.
Wie Sufyan ath-Thauri sagte: "Wenn du jemanden etwas tun siehst, worüber
unter den Gelehrten unterschiedliche Ansichten bestehen und was du selbst für
verboten hältst, solltest du ihm nicht verbieten, es zu tun." Die
Alternative
zu diesem Vorgehen ist klar ersichtlich eine Uneinigkeit und Zwietracht, die
die Gemeinschaft der Muslime von innen her vergiften wird.
In einer westlich geprägten globalen Kultur, in der die Menschen von
Kindesbeinen an aufgefordert werden, "für sich selbst zu denken"
und jede Art
von bestehender Autorität in Frage zu stellen, kann es gelegentlich
Die Gefährlichkeit des selbst-fabrizierten Ijtihad
Schaykh Saîd Ramadtaan al-Buti, der die Antwort des traditionellen Islam gegen
die anti-Madhhab-Stimmung in seinem Buch "Nicht-Madhhabismus: Die größte
Bidâ als Bedrohung der islamischen Scharîiah" artikuliert hat,
vergleicht
die Wissenschaft der Ableitung von Regeln mit der medizinischen Wissenschaft.
Er fragt: "Wenn jemandes Kind ernsthaft erkrankt ist, sucht er dann
selbst in
der medizinischen Fachliteratur nach der zutreffenden Diagnose und den
entsprechenden Heilmitteln, oder sollte er nicht zu einem ausgebildeten Arzt
gehen?" Ein geistig Gesunder wird wohl die letztere Möglichkeit wählen.
Nichts anderes gilt auch in Glaubensdingen, die in Wirklichkeit noch viel
wichtiger und mit viel größeren potentiellen Gefahren behaftet sind. Wir
Erstmals erschienen in "Der Morgenstern - Forum der Muslime", Nr. 8, 4. Quartal 1997, S. 30 ff., Spohr Verlag Kandern - vgl. http://www.abendstern.de - Nachdruck mit freundlicher Erlaubnis des Verlages.
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