Wenn nicht anders erwähnt, sind Antworten im Sinne der hanifitischen Rechtsschule gegeben. |
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Was mit einem Zinskredit errichtet wurde, das ist keine Moschee, auch wenn das Gebäude so aussieht. Das verhält sich so ähnlich wie mit demjenigen, welcher zwar in Richtung Mekka die Gebetsbewegungen äußerlich verrichtet, innerlich aber leugnet, dass Allah Zinsen verboten hat; sein Gebet ist in diesem Zustand der Leugnung nicht gültig und Unglaube (Kufr) ist für ihn zu befürchten. Eine Moschee ist ein Ort, wo der Imaam bei der Freitagspredigt u.a. erklären sollte, dass Allah jegliche Zinsen streng verboten hat; wenn aber die "Moschee" mit Zinsen errichtet wurde, wäre das vollkommen absurd? Wenn jemanden die Tätigkeit als Imaam in einer "Masdschid-e-Ribaa" angeboten wird, sollte er diese nicht annehmen. Besser eine Bretterbude zum Beten, als ein schönes Gebäude das zwar wie eine Moschee aussieht, aber zu dessen Bau u.a. ein Zinskredit verwendet wurde. In einer "Masdcshid-e-Ribaa" sollte kein Muslim beten, der davon Kenntnis hat. |
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Darf ein Muslim in Daru-l-Kufr (Herrschaftsgebiet der Ungläubigen) Zinsen zahlen; also etwa einen Bankkredit nehmen? Nach allen vier Rechtschulen ist das Zinsenzahlen eindeutig und generell als verboten erklärt, wobei Kreditzinsen die heute bekannteste Form von Ribaa sind. Es kursiert allerdings das Gerücht, dass Imaam Abu Hanifa (möge Allah mit ihm gnädig sein) das Zinsgeschäft in Daru-l-Kufr (bzw. Daru-l-Hrab) als erlaubt angesehen hätte. Richtig ist, dass Imaam Abu Hanifah - (unter der Voraussetzung, dass der Muslim Hidschrah gemacht-, oder länger in Daru-l-Islam gelebt hat und danach wieder nach "Daru-l-Kufr" zurückgekehrt ist) - nur das Nehmen von Ribaa von Ungläubigen in Daru-l-Harb als erlaubt angesehen hat, keineswegs aber das Zahlen. Das zweite Gerücht ist, dass "weil wir jetzt in Aakhir-Zamaan (Endzeit) leben", sei das Zinsenzahlen in Daru-l-Kufr erlaubt. Das dritte Gerücht ist, dass weil es zwei grundlegende Arten von Ribaa gibt, eine davon erlaubt sei, womit einst in Ägypten die Ribaa amtlich als "halaal" eingeführt wurde. Das vierte Gerücht ist, dass Zinsen erlaubt wären wenn sie keine Wucherzinsen sind. Das fünfte Gerücht ist, dass ohne Zinskredit das eine oder andere Geschäft gar nicht möglich wäre und wahrscheinlich gibt es da noch mehr Gerüchte. Niemand ist befugt am Ribaaverbot zu rütteln; Ribaa-Geschäfte sind Sünde und zu glauben, dass Ribaa erlaubt sei, lässt Kufr (Unglaube) befürchten. Es mag natürlich Fälle geben, wo Zinsen so unumgänglich sind wie das Schweinefleisch für den Verhungernden, doch sind das wohl seltene Ausnahmen. |
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Muss der Muslim einen Bart haben? Einen Bart zu haben bedeutet
(islamrechtlich gesehen), eine Sunnah Mu'akkadah zu befolgen und ist
daher keine
Fardt
(Verpflichtung), denn wie könnte es auch sein, wo doch vielen Muslimen gar kein
Bart wächst. Das Rasieren des Bartes
aber, das ist
(nach der hanifitischen, malikitischen und hanbalitischen
Rechtschule)
eindeutig
hharaam
(untersagt). Viele Muslime lassen ihren Bart selbst dann, wenn er nur aus
drei Haaren besteht, denn Sie wollen die Ehre, Rasullullahs Aber
ist
es nicht so, dass der Bart nur eine Äußerlichkeit ist und man doch
mehr auf Charakterqualitäten achten sollte, die doch viel wichtiger sind? Wer diese anderen, wichtigeren Qualitäten besitzt, für den ist
es ohnehin leicht seinen Bart wachsen zu lassen, selbst wenn er dafür verhöhnt und
verspottet würde. Der Muslim, welcher dem Gesandten
Allahs Warum sind aber so viele von denjenigen, die sich zum Islam bekennen rasiert? Historisch gesehen ist das "Rasiertsein" für Muslime eine Schande. Später aber, da wollten sich manche Muslime zwecks wirtschaftlicher Vorteile mit ihren Kolonialherren arrangieren und dafür haben sie sich "angepasst" - unter anderem eben durch das Abrasieren ihres Bartes. Dann gab es auch islamfeindliche Herrscher, welche zwar als Muslime auftraten aber Bärtige einsperrten und viele Muslime haben sich darauf aus Angst rasiert bis sie, über Generationen hinweg, sich an diese Schande gewöhnt haben und das Rasieren als normal empfanden. Heute leben bereits Millionen Muslime in den Herrschaftsgebieten Ungläubiger und rasieren sich ihre Bärte meist aus ähnlichen Gründen; manche sagen auch dass ihre Frau den Bart nicht mag. Es ist oft zu hören, dass der Bart ja "nur Sunnah sei", als ob "Sunnah" etwas Unwichtiges bedeuten würde oder beliebig zur Wahl stünde. Manche behaupten auch, dass der Bart früher wichtig war, damit man sich von den Ungläubigen unterschied, doch heute, wo die Ungläubige doch auch (manchmal) Bärte haben, ist der Bart für Muslime im Sinne der Unterscheidung bedeutungslos geworden. Wieder andere behaupten, dass es früher keine guten Rasiermesser gegeben hätte oder dass es "nicht im Qur'aan" stünde, dass man einen Bart haben müsse. Andere wiederum behaupten, sie könnten als rasierte (Imame) den Islam besser unter den Ungläubigen verbreiten und ähnlich unsinniges Gerede. Es gibt auch solche, die stutzen sich einen Stoppelbart, als wollten sie auf beiden Seiten stehen und nicht selten berufen sich Muslime auf die schafiitische Rechtschule, denn ein Teil deren Gelehrten hat das Rasieren nicht ausdrücklich als untersagt (hharaam) erklärt, während sie aber das Nachahmen der Kufaar (da gehört das Bartrasieren wohl eindeutig dazu) sehr wohl als haraam erklärten. Manche halten sich auch Designerbärte, doch das ist vermutlich stärker hharaam als das gänzliche Rasieren. Selbst wenn eine Handlung von einem Großgelehrten wie z.B. Imaam Schafi (möge Allah ihm gnädig sein), rechtlich gesehen nicht als hharaam eingestuft haben mag, so heißt dies noch lange nicht, dass das nicht in einem anderen Zusammenhang hharaam sein kann. |
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Sollen sich Muslime der Zeit anpassen? Solche Fragen entspringen einem grundlegenden Fehlkonzept. Bereits vor über 1400 Jahren passten sich Nichtmuslime dem Islam an, sofern sie Muslime wurden und nicht umgekehrt. Heute ist - bzw. - sollte - das auch so sein, doch wenn unter der Oberfläche der Säkularismus im Herzen Quartier gefunden hat, dann ist das anders. Seit der Unterwerfungen muslimischer Gebiete unter die Herrschaft Ungläubiger (etwa Kolonialisierung), Benützung neuer Technologien, Einwanderungen von Muslimen als Gedemütigte in die Herrschaftsgebiete Ungläubiger usf., hat sich die Anpassung (an den Lebensstil Ungläubiger) in vielfältiger Weise etabliert. Um sich als Muslim in seinen Zielen nicht gestört zu fühlen, hört man daher im Namen des Islam etwa: "Man müsse sich der Zeit anpassen" oder "Der Islam ist flexibel" usf., doch sind das unsinnige Floskeln, mit welchen alles gedreht und gewendet werden kann wie es das Bedürfnis und der Anlass gerade erfordert. Muslime sollten daher dieses dumme Gerede,dass dfan meist noich mit: "So steht das ja nicht im Qur'an" gerechtfertigt wird, vermeiden. |
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Was mache ich, wenn ich etwas sofort entscheiden muss, doch niemanden ist erreichbar, den ich fragen könnte? In diesem Fall muss der Muslim selbst entscheiden und seine Entscheidung gilt, bis er fragen kann. Solche Situationen sind sehr wertvoll, denn sie zeigen dem ehrlichen Muslim dass er kaum etwas weiß und wie wichtig es ist sich zu bilden, indem er von einer Rechtschule lernt. |
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In Europa kommen alle Rechtschulen wie in einem Schmelztiegel zusammen; wäre es da nicht besser wenn man alle Rechtsschulen zu einer vereint oder zumindest der jeweiligen Meinungsmehrheit folgt? Wer Rechtschulen zu vereinen versucht, der bildet neue Rechtschulen, ganz abgesehen davon, dass es schon lange niemand mehr gibt, der die Vorraussetzungen erfüllen würde um diese Entscheidungen zutreffen. Die verschiedenen Rechtschulen sind ein Segen für die Ummah (Geimeinschaft), denn sie verweisen auf ihre Schwächen und Stärken in der Entscheidungskraft. Der "Schmelztiegel" ist ein Wahn, welchen alle Sektengründer sich längst zu Nutzen machten. Es besteht keine Notwendigkeit die Rechtschulen vereinen. |
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Muss man einer bestimmten Rechtschule folgen oder kann man je nach Anlass auswählen? Nach der hanifitischen Rechtschule ist das nicht erlaubt, mit Ausnahme des Mudschtahid (Großgelehrter), der keiner Rechtschule folgen darf aber den es vermutlich ohnehin nicht mehr gibt. Für den Muqallid (einer der folgt,- der der Taqliid macht, weil er kein Mudschtahid ist) aber, de facto alle Muslime, ist das wechseln zwischen den Rechtschulen nicht erlaubt, denn wer sich zwischen den Rechtschulen aussucht, der hat zwar formal einer Rechtschule "gefolgt", in Wahrheit aber ist er seinen versteckten Bedürfnissen gefolgt,- ganz abgesehen davon, dass er zum Auswählen der Rechtsurteile nicht qualifiziert ist. Wenn etwa ein Mann die Haut einer fremden Frau mit seiner Haut unabsichtlich berührt, so hat er nach der einen Rechtschule seine rituelle Reinheit verloren, nach der anderen aber nicht; oder Reisende, der legt nach der einen Rechtschule zwei Ritualgebete zusammen, nach der anderen aber darf er dies nicht usf. Wer also zwischen den Rechtschulen hin und her springt, der wir bald nicht mehr wissen, ob er sich nun in ritueller Reinheit befindet oder sein Ritualgebet gilt oder nicht. Wer zwischen den Rechtschulen nach Anlass wählt, der spekuliert und wird durch Wiederholung wird dieses Spekulierens Teil seines Selbst und er blockiert damit seinen spirituellen Weg, auch wenn er diesen Weges nicht sieht und meint. Spekulieren ist mit Islam nicht vereinbar und das tiefe Nachdenken (Fiqh) der Gelehrten hat mit diesem Spekulieren nichts tun. Im Shafi-Madhab ist das Auswählen zwischen den Rechtschulen zwar unter bestimmten Bedingungen erlaubt, kann aber dazu verleiten, selbst Idschtihaad (Rechtsfindung) nach Qur'aan und Sunnah zu beginnen, denn für die Seele ist das Erlebnis wie das eigenständigen Auswählen zwischen den Rechtschulen. Im Kontext der Verbreitung des Wahabismus - vor allem in arabischen Gebieten - hat sich das Wählen zwischen den Rechtschulen breitgemacht, so dass der Eindruck entsteht, eine Mehrheit weiß nicht einmal mehr über die Existenz der Rechtschulen oder was es bedeutet einer Rechtschule zu folgen. Was der Muslim darf, dass ist das Schwerere aus den Rechtschulen zu wählen, wie etwa die rituelle Waschung erneuern, obwohl er im Sinne seiner Rechtschule die Reinheit nicht verloren hat oder das Reisegebet nicht zusammenlegen, obwohl er - nach seiner Rechtschule - dies dürfte; so besteht kaum die Gefahr zum Spekulieren. In der Praxis beschäftigen sich nur sehr wenige Muslime mit ihrer Rechtschule, so dass ihr Folgen (Taqliid) zum Folgen einer bestimmten Person ist, von der sie annehmen, dass sie sich genügend mit ihrer Rechtschule beschäftigt hat. Davon kommt auch der Spruch: "Der Muslim folgt dem Mufti", obwohl es sich längst nicht mehr um Muftis, also um echte Repräsentanten einer Rechtschule, die nicht nur das Wissen haben, sondern auch selbst dieser folgen. Ein Muslim kann allerdings von seiner Rechtschule zu einer anderen komplett wechseln, was aber schwer ist und nur unter seltenen Bedingungen sinnvoll. Wenn etwa ein gering gebildeter Muslim aus Marokko auf Dauer nach Indien ausgewandert und dort niemand findet, welcher der malikitischen Rechtschule folgt, so mag er zu der dort vorherrschenden hanifitischen Rechtschule wechseln, damit er es leichter hat. Sollte er später nach Marokko auf Besuch fahren, so dorf er dort aber nicht wieder nach dem malekitischen Madhhab folgen. Oder wenn etwa ein Muslim zur Überzeugung kommt, dass eine andere Rechtschule iusgesamt ihm mehr zusagt als die, welcher er gerade folgt, so kann er komplett zu dieser Rechtschule wechseln, muss dann aber auf Dauer bei dieser Rechtscule bleiben. Für die meisten Muslime ist es schwer genug sich auch nur das Mindestwissen einer Rechtschule anzueignen um dieser richtig folgen zu können, geschweige den von einer zur anderen zu wechseln. |
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Wie kann ich mich für eine bestimmte Rechtschule entscheiden? Das ist fast nicht möglich, denn es setzt die Kenntnis der Rechtschulen voraus und wer kann die schon erlangt haben wenn er sich entscheiden sollte? Meist sind es Umstände wie Geburt oder Ort, welche den Muslim in eine Rechtschule hineinwachsen lassen. Wer nicht äußerst umfangreiches Wissen hat, der ist nicht in der Lage eine Rechtschule zu beurteilen oder auszuwählen. Es sind meist die äußeren Umstande, wie etwa dass man in eine Familie und in ein Land geboren ist oder dass etwa ein Konvertit von der Rechtschule zu lernen beginnt, welche schon diejenigen folgen, wo er den Islam angenommen hat. Als ich den Islam angenommen hatte, war mit die Existenz von Rechtschulen nicht einmal bekannt, doch lernte ich - ohne es zu wissen - von Anfang an nach der hanifitischen Rechtsschule, da die mich umgebenden Muslime eben dieser Rechtschule folgten und bis heute hatte ich nie einen einen Anlass, die Rechtschule zu wechseln. |
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Müssen Muslime einer der vier Rechtschulen folgen? Die Absicht einer
Rechtschule zu folgen, ist
die Absicht Qur'aan und Sunnah zu folgen. Die Ausdrucksweise "einer Rechtschule
zu folgen" ist für manche allerdings irreführend, denn sie sie
stellen sich dabei vor,
dass wer einer Rechtschule folgt, in Wirklichkeit nicht Qur'aan und Sunnah folgt, sondern einem sich womöglich
irrendem Gelehrten. Richtig ist, dass diejenigen, welche heute durch eigenes
Studium Qur'aan und Sunnah zu folgen versuchen,
einer Illusion unterliegen, welche schon vielen zum Verhängnis wurde; bereits die
ßahhaabah (Prophetengefährten - möge
Allah mit ihnen zufrieden sein) waren durch den
Gesandten Allahs |
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Was ist der Unterschied zwischen einer Glaubenslehre und einer Rechtslehre? Glaubenslehren
besagen z.B., dass Allah |